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- Ausbau der Warnsysteme in Emsdetten
- Ausbau des August-Holländer-Museums
- Anschaffung eines fahrbaren Netzaggregates für die Notstromversorgung für die Kläranlage Emsdetten
- Blumenwiesen für die Stadt – das grüne Emsdetten wird schöner
- Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen
- Erneuerung Flutlichtanlage Stadion West
- Erstellung eines Wegenetzkonzeptes für die Stadt Emsdetten
- Erweiterung und Sanierung der Wilhelmschule
- Kommunale Wärmeplanung der Stadt Emsdetten
- Nachpflanzung von Bäumen zum Erhalt der grünen Infrastruktur
- Nahwärmenetz am Gymnasium Martinum
- Natürlicher Klimaschutz in Kommunen
- Neubau der 3. Städtischen Kita am Silberweg
- Neubau (Erweiterungsbau) der Feuer- und Rettungswache
- Photovoltaik-Dachanlage auf dem neuen Baubetriebshof
- Potenzialstudie für die Kläranlage Emsdetten-Austum
- Restaurierung der Kriegergedächtniskapelle mit thronender Madonna (Westumer Kapelle)
- Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in Emsdetten
- Sanierung der Sport- und Mehrzweckhalle „Ems-Halle“
- Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Emsdetten auf LED-Technik
- Sieben neue E-Fahrzeuge am Baubetriebshof
- Stadtbibliothek - Barrierefreie Service- und Beratungswelt
- Stadtbibliothek - Beleuchtung LED: Empfangsbereich, Arbeitsplätze UG, EG, OG Altbau
- Städtebauförderung – „Zukunft findet INNENstadt“ in Emsdetten
- Umbau, Erweiterung und energetische Sanierung der Kardinal-von-Galen-Schule inkl. Sporthalle
- Umgestaltung Schulhöfe an der Marienschule und der Schule Hollingen
- Weiterqualifizierung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin in einer Kindertageseinrichtung in praxisintegrierter Form
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innenstadt
Wildes Plakatieren im Stadtgebiet ist verboten
Verboten ist auch, zugelassene Werbeflächen durch Überkleben, Übermalen oder in sonstiger Art und Weise zu überdecken. Dieses Verbot gilt auch für im unmittelbar angrenzenden Bereich zu den Verkehrsflächen und Anlagen gelegene und im Privateigentum befindliche Einfriedigungen, Hauswände und sonstigen Einrichtungen, d.h. auch hier ist jegliche Plakatierung nicht zulässig.
Plakate, die im öffentlichen Verkehrsraum aufgetaucht sind, wurden bzw. werden umgehend entfernt. Es wird geprüft, entstehende Kosten den Verursachenden in Rechnung zu stellen. Die Stadt Emsdetten möchte an dieser Stelle betonen, dass nicht die Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer, sondern diejenigen ordnungspflichtig sind, die die Plakate angebracht haben. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, an denen entsprechende Plakate von Dritten angebracht wurden, müssen somit keine Sanktionen o.ä. befürchten. Gleichwohl dürfen Eigentümerinnen und Eigentümer selbstverständlich Werbung, die ohne Genehmigung an deren privaten Zäunen, Laternen, Bäumen etc. angebracht wurde, entfernen und entsorgen.