Elektronischer Schriftverkehr

Elektronischer Schriftverkehr

Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation

 

Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NW (VwVfG NW). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.

 

Die Stadt Emsdetten eröffnet diesen Zugang unter folgenden Bedingungen:

  1. Grundsätze der elektronischen Kommunikation
    Formfreie Vorgänge
    Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine digitale Signatur nötig. Sie können weiterhin einfach per E-Mail an alle auf www.emsdetten.de genannten E-Mail-Adressen geschickt werden.
    Formgebundene Vorgänge
    Für Vorgänge, die zur Bearbeitung eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen beziehungsweise die Rechtsfristen in Gang setzen, müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Vorgänge dieser Art können Sie ebenfalls an alle auf www.emsdetten.de genannten E-Mail-Adressen rechtsverbindlich und sicher elektronisch senden. Für die verschlüsselte Übertragung benötigen Sie einen öffentlichen Schlüssel (s.u.).
    Widerspruchsverfahren
    Bei Zusendung von Widersprüchen in digitaler Form ist der Widerspruch an die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannte E-Mail-Adresse zu senden.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             
  2. Dateiformate
    Da nicht alle Datei-Formate bearbeitet werden können, sind einige Dateiformate von der Datenübermittlung ausgeschlossen:
    Gepackte Dateien (z.B. .zip, .rar) sind wie auch .exe- und .bat-Dateien von der Übermittlung ausgeschlossen. Dateien mit aktiven Inhalten (z.B. Makros) sind nicht zulässig. Da bei den veralteten Microsoft Office-Formaten das Vorhandensein aktiver Inhalte nicht ausgeschlossen werden kann, sind auch diese Formate (z.B. .doc, .xls, .ppt) nicht zulässig. Bitte verwenden Sie stattdessen die aktuellen Microsoft Office-Formate (z.B. .docx, .xlsx, .pptx). Die Dateigröße darf 20 MB nicht überschreiten.
    Übersandte Vorgänge, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht bearbeitet werden. Sollten Dokumente fehlen oder nicht lesbar sein, erfolgt eine entsprechende Rückmeldung.                                                                                                                  
  3. Fragen und Probleme mit der elektronischen Kommunikation
    Die vorgenannten Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Emsdetten und nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden oder Institutionen.
    Sollten Sie Fragen zur Verschlüsselung und/oder elektronischen Signatur haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Informationstechnologie unter support@emsdetten.de