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tag gegen gewalt an frauen
Gewalt hat viele Gesichter
Gewalt kann Menschen aller sozialen Schichten und jeden Alters treffen: Zuhause, in der Öffentlichkeit, am Arbeitsplatz oder online. Trotzdem ist es wichtig, gewisse Relationen zu verdeutlichen:
- Männer sind überdurchschnittlich oft Täter
- Frauen sind überdurchschnittlich häufig Betroffene
- Wenn Frauen betroffen sind, ist die Gewalt sehr viel systematischer und mit stärkerem Bezug zu Macht und Kontrolle
- Frauen erleiden sehr viel schwerwiegendere Verletzungen
- Gewalt gegen Frauen ist eingebettet in gesellschaftlich bedingte Benachteiligungsstrukturen, die sich negativ auf die Lebenslage und die Frauen selbst auswirken und den Weg aus der Gewalt massiv erschweren (Stichwort: Benachteiligung Arbeitsmarkt, Wohnungsmarkt, etc.).
- Weitere besondere Risikogruppen: Menschen mit Behinderung, alte/ hochaltrige Menschen im Rahmen von häuslicher Pflege, Mitglieder der Queer-Community etc.
In Deutschland wird jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt; etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner.
Mädchen und Frauen mit Behinderung erleben je nach Gewaltform zwei bis dreimal häufiger Gewalt als der Bevölkerungsdurchschnitt. Fast die Hälfte hat sexuelle Gewalt in Kindheit, Jugend oder im Erwachsenenalter erlebt. Etwa 70 Prozent bis 90 Prozent der Frauen mit Behinderungen haben bereits psychische Gewalt im Erwachsenenleben erfahren.
Worum geht es bei häuslicher Gewalt?
Häusliche Gewalt bezeichnet Gewalttaten zwischen Menschen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben oder lebten, z. B. in einer Ehe, Lebenspartnerschaft oder intimen Beziehung. Zu häuslicher Gewalt zählen nicht nur Schläge. Körperliche Gewalt ist nur eine Facette eines komplexen Verhaltensmusters, das umfassend auf Macht und Kontrolle zielt. Betroffene sind häufig auch psychischer Gewalt wie Demütigungen, Drohungen, Einschüchterungen, sozialer Isolation oder wirtschaftlichem Druck durch den Täter oder die Täterin ausgesetzt.
Die jährliche Auswertung zur Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamtes macht das Ausmaß der Gewalt in Partnerschaften deutlich, wobei diese nur das Hellfeld der polizeilich bekannten Fälle abbildet. Demnach wurden 2020 insgesamt 148.031 Menschen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Obwohl auch Männer Opfer von Partnerschaftsgewalt werden, ist nach polizeilicher Kriminalstatistik in vier von fünf Fällen eine Frau betroffen.
Die Dunkelziffer ist weit höher, da viele Straftaten nicht zur Anzeige gebracht werden. Im Bereich männlicher Gewaltbetroffenheit wird ebenfalls eine große Dunkelziffer angenommen, da das Anzeigeverhalten von Männern in diesem Bereich schambehaftet sein kann.
Verschiedene Formen von Gewalt
Es gibt verschiedene Formen von Gewalt, die an dieser Stelle mit Beispielen näher beschrieben werden sollen. Oft treten unterschiedliche Gewaltformen auch gemeinsam auf.
Körperliche Gewalt:
stoßen, schlagen, treten, würgen, festhalten, fesseln, verbrennen, Verletzungen zufügen, mit Gegenständen nach einer Person werfen, Essensentzug
Sexualisierte Gewalt:
Vergewaltigung, eine Person gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen nötigen, eine Person sexuell angreifen, eine Person als Sexobjekt behandeln
Ökonomische Gewalt:
Verbot oder Zwang Arbeiten zu gehen, eine Person um Geld bitten lassen, Taschengeld zuteilen, Geld wegnehmen, einer Person keinen Einblick und Zugang zum Familieneinkommen geben, Ausgaben kontrollieren
Psychische Gewalt:
Eine Person klein machen, das Selbstvertrauen untergraben, Beschimpfungen, Demütigungen und Erniedrigungen (vor anderen), Schuldzuweisungen, Einschüchterungen, Beleidigungen, Drohungen, Angst machen
Gaslightning:
Ziel = Kontrolle über das Leben des Opfers zu gewinnen. Durch Selbstzweifel werden Opfer abhängig von dem Täter/der Täterin und deren Zuneigung. In der Regel findet Gaslighting in engen Beziehungen statt (also bei Ehepartnern, Eltern-Kind). Es beginnt oft als Liebesbeziehung. Im Laufe der Zeit ändern sich die Dinge jedoch allmählich: eine Lüge hier, eine Lüge da, ab und zu ein abfälliger Kommentar. Typische Gaslightning-Sätze sind z. B.: „Das hast du so nie gesagt!“ / „Das habe ich nie gesagt.“ / „Das bildest du dir ein!“ / „Immer verdrehst du die Sachen!“ / „Du hörst dich verrückt an, das weißt du schon?“
Die stete Kritik am Handeln oder Aussehen, die Einschüchterungen und Versteckspiele haben auf Dauer verheerende Folgen: Der/Die Betroffene misstraut der eigenen Wahrnehmung, wird zunehmend verwirrt und emotional erschöpft.
Soziale Gewalt: Privilegien ausnutzen, eine Person wie eine Bedienstete behandeln, Entscheidungen ohne sie oder für sie treffen
Kontrolle & Isolation & Benutzen der Kinder:
- Kontrolle & Isolation: Kontrollieren, was eine Person tut, mit wem sie spricht, wohin sie geht und mit wem sie sich trifft, Einschränkung sozialer Kontakte, extreme Eifersucht als Rechtfertigung von Verhaltensweisen
- Benutzen der Kinder: Einer Person Schuldgefühle gegenüber den Kindern vermitteln, Kinder als Nachrichtenvermittler nutzen, Besuchsrecht ausnutzen, um sie zu belästigen, Androhung der Wegnahme von Kindern
Einschüchterung / bedrohliches Verhalten:
Einer Person mit Blicken, Handlungen oder Gesten Angst machen, Gegenstände zerstören, Haustiere misshandeln, Zerstörung des Eigentums, Zurschaustellung von Waffen …
Drohung / Nötigung / Zwang:
Einer Person androhen, sie fertig zu machen oder etwas zu tun, was sie verletzen wird, mit Suizid drohen, drohen sie zu verlassen, sie bei Ämtern anzuzeigen, sie zu illegalen Handlungen zwingen
Verharmlosung / Verleugnung / Schuldverschiebung: Misshandlungen verharmlosen oder abstreiten, ihr oder anderen die Schuld für die Gewaltanwendung zu geben …
Stalking / Cyber Stalking:
Stalking: Beharrliches Nachstellen einer Person durch ständige Telefonanrufe (Telefonterror), Zusenden von Briefen, E-Mails und SMS und WhatsApp-Nachrichten oder Geschenken und/oder das andauernde Beobachten und Verfolgen der Betroffenen.
Als Cyberstalking werden alle Stalkingtätigkeiten bezeichnet, die mit Hilfe von technischen Kommunikationsmitteln wie z. B. über das Handy, das Internet, per E-Mail usw. durchgeführt werden. Häufig bleibt der Täter oder die Täterin dabei anonym.
Zwangsheirat / Zwangsehe:
Bei einer Zwangsheirat werden erwachsene oder minderjährige Personen durch das familiäre bzw. soziale Umfeld gezwungen, eine Ehe einzugehen. Die Eheschließung wird gegen den Willen einer oder beider Personen vollzogen.
Bei einer Zwangsehe wird familiärer und sozialer Druck ausgeübt, damit eine Ehe aufrecht erhalten bleibt. Die vom familiären und sozialen Umfeld ausgeübten Gewalthandlungen können z. B. Drohungen, emotionale Erpressung, körperliche Gewalt oder auch andere Formen erniedrigender Behandlung beinhalten.
Femizid
Femizid bezeichnet die vorsätzliche Tötung von Frauen, weil sie Frauen sind. Femizide sind vor dem Hintergrund geschlechtsspezifischer Macht und Hierarchieverhältnisse zu sehen und werden besonders häufig durch männliche Partner oder Ex-Partner verübt.
Quellen:
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - https://www.bmfsfj.de/
- frauen helfen frauen in not e. V. - https://www.gewaltgegenfrauen.de/
- Barmer - https://www.barmer.de/gesundheit-verstehen/psychische-erkrankungen/gaslighting-1072304