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rathaus

Steuer- und Abgabenbescheide 2025

Informationen zur Grundsteuerhöhe sind wie üblich in die jährlichen Bescheide über Grundbesitzabgaben (Abfall-, Straßenreinigung- und Abwassergebühren) integriert. Für Steuerpflichtige kann es aber aufgrund der Neubewertung von Grundstücken zu individuellen Verschiebungen der Steuerlast kommen.

Zur Grundsteuerreform

Bundesweit wird die Grundsteuer ab dem 01.01.2025 auf Basis neuer gesetzlicher Regelungen erhoben. Die Grundsteuerreform, die ab 2025 in Kraft tritt, soll, nach Auffassung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der Umsetzung durch die Gesetzgeber, für mehr Gerechtigkeit sorgen, indem sie die Steuerlast an die tatsächlichen, aktuellen Werte der Grundstücke anpasst.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich für die Anwendung des sogenannten Bundesmodells entschieden. Die nun gültige, neue Berechnungsmethode sieht vor, dass die Berechnung der Grundsteuer auf aktuelleren und gerechteren Werten basiert. Die meisten Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer haben von ihrem Finanzamt mittlerweile bereits ihren Grundsteuermessbescheid über den neuen, ab dem 01.01.2025 gültigen, Grundsteuermessbetrag erhalten.

Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus den gegenüber der Finanzverwaltung erklärten Angaben, wie beispielsweise den Flächen, sowie aus den automatisch beigesteuerten Faktoren und Steuermesszahlen des Finanzamts. Die Stadt Emsdetten hat keinen Einfluss auf die Bewertung und die Höhe der Messbeträge. Fragen zum Grundsteuermessbetrag kann damit ausschließlich das zuständige Finanzamt beantworten. Das Finanzamt Steinfurt ist unter der Telefonnummer 02551 17-0 erreichbar.

Berechnung der Grundsteuerhöhe

Für die Berechnung der zu zahlenden Grundsteuer multipliziert die Stadt Emsdetten den Grundsteuermessbetrag mit dem im Jahr 2025 geltenden örtlichen Grundsteuerhebesatz in Emsdetten:

  • Grundsteuer A: Hebesatz in Höhe von 363 Prozent
  • Grundsteuer B: Hebesatz in Höhe von 759 Prozent

 

Keine Mehreinnahmen durch die Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform soll durch die Kommunen aufkommensneutral durchgeführt werden. Für die Stadt Emsdetten bedeutet das, dass die gesamten Einnahmen aus der Grundsteuer durch die Reform weder steigen noch sinken sollen. Dennoch können sich die einzelnen Grundsteuerzahlungen teilweise erheblich ändern. Einige Eigentümerinnen und Eigentümer werden künftig mehr bezahlen, andere weniger. Grundlage für diese Änderungen sind die neu berechneten Messbeträge.