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Trauerbeflaggung am 11. März für die Opfer terroristischer Gewalt

Damit knüpft die Bundesregierung an den Europäischen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus, der nach den Bombenanschlägen in Madrid vom 11. März 2004 eingeführt wurde, an. Ziel ist es, neben der Prävention, der Deradikalisierung sowie der Bekämpfung von Extremismus und terroristischer Gewalt auch das Schicksal der Opfer und ihrer Angehörigen in den Fokus und das Bewusstsein der Menschen zu rücken.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat für diesen Tag Trauerbeflaggung für alle Dienststellen des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Landesaufsicht unterstehen, angeordnet.