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- Ausbau der Warnsysteme in Emsdetten
- Ausbau des August-Holländer-Museums
- Anschaffung eines fahrbaren Netzaggregates für die Notstromversorgung für die Kläranlage Emsdetten
- Blumenwiesen für die Stadt – das grüne Emsdetten wird schöner
- Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen
- Erneuerung Flutlichtanlage Stadion West
- Erstellung eines Wegenetzkonzeptes für die Stadt Emsdetten
- Erweiterung und Sanierung der Wilhelmschule
- Kommunale Wärmeplanung der Stadt Emsdetten
- Nachpflanzung von Bäumen zum Erhalt der grünen Infrastruktur
- Nahwärmenetz am Gymnasium Martinum
- Natürlicher Klimaschutz in Kommunen
- Neubau der 3. Städtischen Kita am Silberweg
- Neubau (Erweiterungsbau) der Feuer- und Rettungswache
- Photovoltaik-Dachanlage auf dem neuen Baubetriebshof
- Potenzialstudie für die Kläranlage Emsdetten-Austum
- Restaurierung der Kriegergedächtniskapelle mit thronender Madonna (Westumer Kapelle)
- Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in Emsdetten
- Sanierung der Sport- und Mehrzweckhalle „Ems-Halle“
- Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Emsdetten auf LED-Technik
- Sieben neue E-Fahrzeuge am Baubetriebshof
- Stadtbibliothek - Barrierefreie Service- und Beratungswelt
- Stadtbibliothek - Beleuchtung LED: Empfangsbereich, Arbeitsplätze UG, EG, OG Altbau
- Städtebauförderung – „Zukunft findet INNENstadt“ in Emsdetten
- Umbau, Erweiterung und energetische Sanierung der Kardinal-von-Galen-Schule inkl. Sporthalle
- Umgestaltung Schulhöfe an der Marienschule und der Schule Hollingen
- Weiterqualifizierung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin in einer Kindertageseinrichtung in praxisintegrierter Form
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bürgerservice
Neue Gebührenordnung – Parkscheinautomaten werden umgestellt
Geänderte Gebührenordnung
Seit Montag, 01. Januar 2024 ist eine geänderte Parkgebührenordnung in Kraft getreten. Im Zuge der vorgenommenen Anpassungen gelten seit diesem Zeitpunkt neue Parkregelungen für Elektrofahrzeuge sowie eine neue Parkgebührenstruktur.
Seit Jahresbeginn ist das Parken für E-Fahrzeuge nicht mehr kostenfrei. Für das Parken der E-Fahrzeuge ist aktuell ein entsprechender Parkschein zu ziehen. Lediglich E-Fahrzeuge, die auf den dafür vorgesehenen Parkflächen parken und währenddessen laden, dürfen weiterhin kostenfrei parken. Dies gilt jedoch nur innerhalb der angegebenen Höchstparkdauer von drei Stunden.
Die Anpassung der Parkgebühren erfolgt gemäß folgender Staffelung:
- 30 Minuten: 1,00 Euro (Mindestgebühr)
- 60 Minuten: 1,50 Euro
- 120 Minuten: 3,00 Euro
Die „Brötchentaste“, die das kostenfreie Kurzzeitparken ermöglicht, ist von den Änderungen unberührt und steht weiterhin zur Verfügung.
Aus organisatorischen Gründen erfolgte die technische Umstellung der Automaten erst zu einem späteren Zeitpunkt.