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bürgerservice
Neue Schiedspersonen in Emsdetten vereidigt
Bürgermeister Oliver Kellner begrüßte die durch den Rat der Stadt Emsdetten gewählten „Neulinge“ recht herzlich und dankte beiden für die Bereitschaft, das verantwortungsvolle Ehrenamt ab dem 01. Januar 2024 ausüben zu wollen. Die Direktorin des Amtsgerichts Rheine, Monika Kremer, vereidigte im Anschluss die neu gewählten Schiedspersonen auf die Erfüllung ihrer Pflichten.
Verabschiedung der „ehemaligen“ Schiedspersonen
Auch die beiden Vorgänger und noch bis zum 31. Dezember 2023 im Amt befindlichen Schiedspersonen Klaus-Peter Janousek und Karl-August Kortmöller waren bei der Feierstunde zugegen. Die beiden langjährigen Schiedsmänner wurden von Monika Kremer und Oliver Kellner standesgemäß verabschiedet. „Ich danke Klaus-Peter Janousek und Karl-August Kortmöller von ganzem Herzen für ihre mehrjährige Tätigkeit. In unserer heutigen Zeit ist es nicht selbstverständlich, sich ehrenamtlich zu engagieren“, betonte Bürgermeister Oliver Kellner.
10-jähriges Engagement von Schiedsmann Karl-August Kortmöller
Zusätzlich wurde Karl-August Kortmöller für sein 10-jähriges Engagement als Schiedsperson in Emsdetten von Monika Kremer, der Direktorin des Amtsgerichts Rheine, mit einer Urkunde geehrt. Auch Bürgermeister Oliver Kellner gratulierte im Namen der Stadt Emsdetten und persönlich und überreichte dem ehrenamtlichen Jubilar einen Gutschein.
Schiedspersonen
Schlichten statt richten – nach diesem Motto verhandeln Schiedspersonen in nachbarschaftlichen Streitigkeiten oder auch bei Strafsachen mit den Parteien, um eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Schiedspersonen werden für die Dauer von fünf Jahren von den Vertretungen der Kommunalverwaltungen gewählt und von den Leitungen der zuständigen Amtsgerichte vereidigt.
Bei bürgerlichen oder nachbarschaftlichen Rechtsstreitigkeiten, wie zum Beispiel der Verletzung der persönlichen Ehre, der Einhaltung von Grundstücksgrenzen oder dem Beschneiden von Bäumen, sowie strafrechtlichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Beleidigung muss es nicht direkt zu einer Klage vor Gericht kommen. In einigen Fällen ist ein außergerichtlicher Schlichtungsversuch vom Gesetzgeber sogar zwingend vorgeschrieben, bevor eine Klage überhaupt eingereicht werden kann. In diesen Fällen werden die Schiedspersonen tätig und unterstützen die Parteien bei der Konfliktlösung. Schiedspersonen sind unparteiisch, geschulte Streitschlichter und Mediatoren, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und entlasten mit ihrer Tätigkeit die Gerichte.
Weitere Informationen und Kontaktdaten der Schiedspersonen gibt es hier.