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catcalling
„Catcalling“ ist kein Kompliment!
Nun machen die Gleichstellungsbeauftragten auf kommunaler Ebene mit dem nationalen Anti-Catcall Tag unter dem Motto „#keinKompliment“ auf dieses nicht hinnehmbare Verhalten aufmerksam. Der nationale Anti-Catcall Tag findet jährlich am zweiten Freitag im Juni statt. „Es ist inakzeptabel, dass Frauen und Mädchen sich nicht unbefangen im öffentlichen Raum bewegen können ohne Belästigungen ausgesetzt zu sein. Der gut gemeinte Hinweis mancher Männer „Nimm’s doch als Kompliment“ führt leider nicht weiter. Sexuelle Belästigung ist #keinKompliment“, so Simone Semmler, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Salzgitter und Initiatorin des nationalen Anti-Catcall Tages „#keinKompliment“.
Die Stadt Emsdetten beteiligt sich an dieser Aktion. „Auch in unserer Stadt gibt es Catcalling und das möchten wir sichtbar machen. Außerdem möchten wir mit den Betroffenen ins Gespräch kommen und ihnen aus der gefühlten Sprachlosigkeit heraushelfen“, so Tanja Heuer, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Emsdetten.
Um das Thema mehr in den Fokus zu rücken, werden ab sofort bis Mai 2023 Betroffene ermuntert, ihre Erlebnisse über die E-Mail-Adresse keinkompliment@emsdetten.de zu melden. Dort werden die Meldungen gesammelt, dokumentiert, kartographiert und für die Weiterarbeit vorbereitet.
Alle Personen, die in Emsdetten von Catcalling betroffen sind oder dies bei einer anderen Person miterlebt haben, sind aufgerufen, über die oben genannte E-Mail-Adresse die begangenen Delikte zu melden. Dabei sollten der Wortlaut und der konkrete Ort angegeben werden. Weitere Angaben wie Geschlecht oder Alter der betroffenen Person sind freiwillig.
Am zweiten Aktionstag am 9. Juni 2023 werden organisierte Aktionsgruppen diese Übergriffe mit Kreide dann an dem Ort sichtbar machen, an dem sie stattgefunden haben. Dabei werden ausschließlich die Zitate beziehungsweise die Beschreibung der Situation aufgeschrieben. Die Betroffenen bleiben zu jeder Zeit anonym.
So sollen die Sensibilität für das Thema erhöht und gegebenenfalls sogenannte „Angstorte“ sichtbar gemacht werden; also Orte, an denen Catcalling besonders häufig vorkommt.
Darüber hinaus können sich auch Personen melden, die diese Aktion tatkräftig unterstützen und beispielsweise am 09. Juni 2023 beim Ankreiden der Catcalls dabei sein möchten.
Der Begriff „Catcalling“ stammt aus der englischen Umgangssprache und bedeutet in etwa „Katzen-Rufen“. Es kann auch verstanden werden als das unerträgliche Geschrei verliebter Kater. Darunter werden alle sexuell konnotierten Verhaltensweisen beziehungsweise verschiedene Arten der sexuellen Belästigung ohne Körperkontakt im öffentlichen Raum zusammengefasst.
Belästigungen auf der Straße wirken sich bei Betroffenen körperlich und emotional aus: Sie berichten von physischen Symptomen wie Muskelverspannungen, Atembeschwerden, Schwindel und Übelkeit sowie starker Angst zum Beispiel davor, die eigene Privatsphäre nicht schützen zu können. Es sorgt dafür, dass Frauen und Mädchen beginnen, Bereiche im öffentlichen Raum zu meiden und sich nicht mehr unbefangen in der Öffentlichkeit bewegen.
Nach einer aktuellen Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erleben 44 Prozent der Frauen aber auch 32 Prozent der Männer in Deutschland Situationen, in denen sexistische Zeichen und Übergriffe an sie adressiert sind. Für meist berührungslose aber unzumutbar aufgedrängte Sexualität liegt derzeit noch kein eigener Straftatbestand beziehungsweise keine Ordnungswidrigkeit vor. Catcalling ist weder ein Einzelschicksal bestimmter Frauen oder Mädchen, noch eine Situation, die nur in bestimmten Städten oder Stadtteilen vorkommt. Es kann überall geschehen, auch in der persönlichen Nachbarschaft. Catcalling ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das überwiegend Frauen und Mädchen einschränkt, sich frei und unbehelligt zu bewegen.
Die erste Petition zum Catcalling von Antonia Quell „Es ist 2020. Verbale sexuelle Belästigung sollte strafbar sein“ wurde von knapp 70.000 Personen unterstützt und auch der Deutsche Juristinnenbund forderte bereits eine rechtliche Normierung berührungsloser sexueller Belästigung (DJB, 2021). Leider lässt das Engagement der Gesetzgebung noch auf sich warten.