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Benefits
Die Bezahlung erfolgt bei den Beschäftigten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) und bei den Beamtinnen und Beamtinnen nach dem Landesbesoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.
Bezahlung nach TVöD
Das Entgelt bestimmt sich nach der Entgeltgruppe, die in der jeweiligen Stellenausschreibung angegeben wird und der individuellen Erfahrungsstufe. Wir versuchen im Folgenden die Grundzüge des Eingruppierungsrechts zu umreißen. Unsere Ansprechpartnerinnen stehen zudem sehr gern für eine spezifische Beratung zur Verfügung.
Entgeltgruppe: Es gibt insgesamt 15 Entgeltgruppen. In welche dieser Entgeltgruppen man eingruppiert wird, hängt grundsätzlich vom Verantwortungs- und Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Stelle ab. Zusätzlich sind aber auch die persönlichen Voraussetzungen, sprich der Bildungsweg, entscheidend. Für Tätigkeiten, die nicht zwingend eine Berufsausbildung erfordern, sind die Gruppen E 1 bis E 4 vorgesehen. Ist eine Berufsausbildung erforderlich, erfolgt die Eingruppierung in den Entgeltgruppen E 5 bis E 9a. Absolventen eines Bachelor-Studiums können ab Gruppe E 9b einsteigen. Für eine Bezahlung nach der Entgeltgruppe E 13 oder höher wird beispielsweise ein wissenschaftliches Hochschulstudium oder ein Masterabschluss vorausgesetzt. Wichtig ist dabei immer, dass der Bildungsweg stellenspezifisch ist. Ein Ingenieurstudium berechtigt beispielsweise grundsätzlich für Tätigkeiten ab Entgeltgruppe 10, diese müssen aber auch zum Studium passen. Ein Ingenieur könnte zum Beispiel nicht auf eine Stelle der Entgeltgruppe 10 im Jugendamt eingestellt werden.
Erfahrungsstufe: Jede Entgeltgruppe wird in sechs Erfahrungsstufen eingeteilt. Die Stufe ergibt sich dabei aus der individuellen Berufserfahrung. Berufsanfänger starten in Stufe 1 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe. Die Stufe 2 erreichen sie nach einem Jahr in Stufe 1. In Stufe 2 bleiben sie zwei Jahre, in Stufe 3 weitere drei Jahre usw.. Nach 15 Jahren Zugehörigkeit ist die letzte Entgeltstufe einer Gruppe erreicht. Auch hier gilt, die Berufserfahrung muss zur Stelle passen. Ein ausgebildeter Maurer, der zwei Jahre als Maurer und ein Jahr in der Logistik gearbeitet hat, kann nur die zwei Jahre relevante Berufserfahrung im Maurerhandwerk angerechnet bekommen. Er kann demnach in Erfahrungsstufe zwei starten.
Weihnachtsgeld
Das sogenannte Weihnachtsgeld nennt sich bei uns „Jahressonderzahlung“. Damit das auch pünktlich zu Weihnachten auf dem Konto ist, wird es mit der Gehaltsabrechnung im November ausgezahlt. Anspruch haben Beschäftigte nach dem TVöD, die am 01. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen.
Betriebliche Altersvorsorge
Unsere Tarifbeschäftigten sind zusätzlich über die betriebliche Altersversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) rentenversichert.
Besoldung nach LBesG NRW
Die Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten nach dem Landesbesoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ergibt sich aus der Besoldungsgruppe und der jeweiligen Erfahrungsstufe. In den Stellenausschreibungen ist die geplante Eingruppierung in die Besoldungsgruppe ersichtlich.
Beamtenrechtlich ist zunächst zwischen vier Laufbahngruppen zu unterschieden. Abstrakt gesagt, bestimmt dabei das Bildungsniveau die laufbahn- und besoldungsrechtliche Einstufung.
- Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsamt (ehemals einfacher Dienst) ohne Ausbildung
- Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst) Ausbildung
- Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) Bachelor-Studium
- Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst) Master-Studium
Besoldungsgruppe: Folgende Einstiegsämter sind rechtlich vorgegeben (ohne technische Laufbahnen):
- Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsamt: A5
- Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt: A6
- Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt: A9
- Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt: A13
Erfahrungsstufe: In der Regel erfolgt die Zuordnung zu einer Stufe in die erste ausgewiesene Stufe der jeweiligen Besoldungsgruppe. Der Stufenwechsel erfolgt bis zur fünften Stufe im Abstand von zwei Jahren, bis zur neunten Stufen im Abstand von drei Jahren und darüber hinaus im Abstand von vier Jahren.
Einen Einblick in die aktuelle Besoldungstabelle gibt es hier und einen Besoldungsrechner für Beamte hier.
Leistungsorientierte Bezahlung
… umgangssprachlich bekannt als Leistungsprämie. Unsere Besonderheit: bei uns erhalten alle – Beschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte – eine Prämienzahlung, sofern sie daran teilnehmen.
Hierfür wird Anfang des Jahres ein vertrauliches Gespräch zwischen den Mitarbeitenden und ihren direkten Vorgesetzten geführt, um Team- oder Einzelziele zu vereinbaren. Nach einem Jahr werden die Ergebnisse gemeinsam evaluiert. Das Ergebnis ist die Basis für die Ermittlung der Leistungsprämie, die mit der Gehaltsabrechnung im März bzw. bei Beamtinnen und Beamten im April ausgezahlt wird.
Eine Karriere, die Raum für familiäre Wünsche bietet – unsere Arbeitszeitmodelle sind dabei fast so individuell wie wir! Teilzeit, Elternzeit, die Möglichkeit von Home-Office sowie variable Arbeitszeiten sehen wir als Win-Win-Situation.
Durch unser Gleitzeitmodell ohne Kernarbeitszeiten versuchen wir unseren Mitarbeitenden höchstmögliche Flexibilität zu verschaffen, wobei in einigen Bereichen natürlich Betreuungs- und Erreichbarkeitszeiten einzuhalten sind. Üblicherweise arbeiten unsere Tarifbeschäftigten in Vollzeit montags bis donnerstags 8 Stunden und 15 Minuten, die Beamtinnen und Beamte 8 Stunden und 45 Minuten, dafür ist der Freitag mit 6 Stunden ein kurzer Tag. Überstunden können dabei flexibel auf- und abgebaut oder auch ausbezahlt werden.
Unsere Mitarbeitenden haben bei einer Vollzeitstelle 30 Tage Jahresurlaub zur freien Verfügung. Zusätzlich dazu sind Heiligabend und Silvester freie Tage, für die kein Urlaub genommen werden muss.
Im Job etwas bewegen? Wir bieten ein vielfältiges Angebot, um unsere Mitarbeitenden auf neue Herausforderungen vorzubereiten. Dazu gehören neben der Möglichkeit zur Teilnahme an Seminaren auch finanzielle Förderungen bei Lehr- oder Studiengängen sowie regemäßige Workshops für Führungskräfte.
Als eine der ersten Städte des Kreises Steinfurt ermöglichen wir unseren Tarifbeschäftigten das Dienstrad-Leasing. Die Leasing- und Versicherungsraten werden hierbei im Rahmen der Gehaltsumwandlung von den Bezügen der Beschäftigten einbehalten. Gegenüber einem Direktkauf können bis zu 40 Prozent Ersparnis erzielt werden.
Das Fahrrad, Pedelec oder Lastenrad kann sowohl für die Wege zur Arbeit als auch in der Freizeit und natürlich im Urlaub genutzt werden.
Elektromobilität direkt am Arbeitsplatz! Unsere Mitarbeitenden können ihre privaten E-Autos an insgesamt sechs Wallboxen in der Rathaustiefgarage kostenlos aufladen. Auch die Feuer- und Rettungswache und die Kläranlage wurden mit Ladesäulen ausgestattet. Mit einem „Boxenstopp“ auf einem der Stellplätze, kann der Arbeitsweg dann nach Feierabend mit einer vollen Batterie sorgenfrei angetreten werden.
Durch einen Fahrstuhl sind alle unsere Räume im Rathaus barrierefrei erreichbar. 60 Prozent unserer Schreibtische sind bereits höhenverstellbar, die Übrigen werden nach und nach ausgetauscht. Auf individuelle Bedürfnisse gehen wir gern ein. Bei Fragen zur Erreichbarkeit unserer anderen Gebäude stehen unsere Ansprechpartnerinnen gern zur Verfügung.
Wir legen Wert auf eine moderne IT-Infrastruktur. Unser IT-Team sorgt für eine moderne Arbeitsplatzausstattung – sowohl im Büro wie auch zu Hause. Gleiches gilt für die Besprechungsräume. Tägliche Video- und Telefonkonferenzen sind für uns selbstverständlich.