Informationen zum Coronavirus

Informationen zum Coronavirus

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur aktuellen Lage rund um das Coronavirus. 


Am 28. Februar 2023 ist die  Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in NRW ausgelaufen.

Der Bund wird die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) noch verbliebenen Coronaschutzmaßnahmen ab dem 1. März 2023 weitgehend aussetzen. Dies gilt namentlich für die bisher bestehende Testpflicht für Krankenhäuser, Pflegeheime etc. sowie die

Maskenpflicht für Beschäftigte in diesen Einrichtungen. Nur die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen wird damit auf Basis des IfSG über den 1. März hinaus bis zum gesetzlich ohnehin vorgesehenen Ende sämtlicher Sonderreglungen im IfSG am 7. April fortbestehen. Aus Sicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW ist dieses Zurückfahren der Schutzmaßnahmen auch im vulnerablen Bereich vertretbar und richtig.

Die aktuell in der CoronaSchVO verbliebenen Regelungen entfallen, weil

  • die landesrechtlich angeordneten Maskenpflichten für Beschäftigte in Arztpraxen etc. genauso entfallen sollten wie in den Krankenhäusern
  • die Ausnahmen von den Testpflichten obsolet werden, wenn der Bund die Testpflichten abschafft
  • die verbliebenen Vorgaben für infizierte Personen (Betretungs- und Beschäftigungsverbote in vulnerablen Einrichtungen) nach Wegfall der Testpflicht dort keinen Anknüpfungspunkt mehr haben und infektiologisch ein Verzicht vertretbar erscheint.

Auch die gesonderte Allgemeinverfügung für Pflegeeinrichtungen etc. (AVE) wird nicht verlängert.