Dienstausweise

  • Leistungsbeschreibung

    Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Emsdetten wurden mit einem Dienstausweis im Scheckkartenformat ausgestattet. Dieser Ausweis löst die bisherigen Dienstausweise in Papierform nun nach und nach ab.

     

    Befugnisse

    Die Inhabenden sind berechtigt:

    • Die zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben erforderlichen Handlungen durchzuführen. Alle Behörden und Dienststellen werden gebeten, bei der Ausübung der dienstlichen Tätigkeit zu unterstützen und nötigenfalls Schutz und Hilfe zu gewähren.
    • Bei der Durchführung ordnungsbehördlicher Aufgaben Zwang anzuwenden. Die Vollzugstätigkeit steht unter dem besonderen Schutz des § 113 StGB.
    • Mündliche Verwarnungen mit oder ohne Verwarnungsgeld auszusprechen (§§ 56, 57 Abs. 1 OWiG) und das Verwarnungsgeld entgegenzunehmen.

     

    Ausweisung

    Führen Mitarbeitende der Stadtverwaltung Amtshandlungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern durch, können Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich die Nennung des Namens und der Dienststelle, in dessen Auftrag die Mitarbeitenden tätig werden, verlangen. Die Beschäftigten müssen sich in diesem Falle gegenüber den Bürgerinnen und Bürger mit einem der auf dieser Seite beschriebenen Dokumente ausweisen. 

     

    Ausweis gefunden und Rückfragen

    Wenn Bürgerinnen und Bürger einen Dienstausweis der Stadt Emsdetten finden sollten, kann dieser direkt im Rathaus abgegeben werden. Für Fragen steht die Stadt telefonisch 02572-922-0.

     

    Verhalten bei begründetem Missbrauchsverdacht

    Wenn Zweifel an der Legitimation einer Beschäftigten oder eines Beschäftigten der Stadtverwaltung oder der Echtheit des Ausweises bestehen, steht die Stadt telefonisch unter 02572-922-0 zur Verfügung.

     

    Bei verdächtigen Personen oder einer Gefahr wählen Sie bitte den polizeilichen Notruf 110.