Zählungen und Erhebungen

  • Leistungsbeschreibung

    Durch den Landesbetrieb IT.NRW werden die Städte und Gemeinden beauftragt, Zählungen und Erhebungen durchzuführen.In der Regel werden die zu befragenden Betriebe oder Personen vorher angeschrieben; diese müssen dann innerhalb einer bestimmten Frist die entsprechenden Erhebungsbögen an die Städte und Gemeinden zurücksenden.Die Unterlagen werden gesammelt an den Landesbetrieb IT.NRW übersandt.