Gewerbean-, -um- und -abmeldungen

  • Leistungsbeschreibung

    Wir sind für Sie da, wenn Sie die Ausübung eines Gewerbes anmelden, ummelden oder abmelden müssen.

    Was Sie wissen sollten:
    Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies persönlich der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde, hier der Stadt Emsdetten, Abt. Öffentliche Ordnung, gleichzeitig anzeigen. Es ist eine schriftliche Meldung per Vordruck oder persönliche Meldung im Rathaus erforderlich, ferner die Vorlage des Bundespersonalausweises und bei Firmen zudem ein Handelsregisterauszug des Amtsgerichts.

    Vordrucke:
    Wenn Sie die Vordrucke in Ruhe zu Hause ausfüllen wollen, können Sie diese herunterladen. Es ist erforderlich, die Vordrucke zu unterschreiben und per Post der Stadt Emsdetten, Postfach 1254, 48270 Emsdetten zuzusenden oder im Ordnungsamt abzugeben.

  • Kosten

    1. An- und Ummeldung eines Gewerbes:

    a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind

    Gebühr: Euro 26

    b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind

    Gebühr: Euro 33

    c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen

    Gebühr: Euro 13

     

    2. Abmeldung eines Gewerbes:

    gebührenfrei