Wohnsitz ummelden

  • Leistungsbeschreibung

    Sie ziehen innerhalb von Emsdetten um?

    Auch wenn Sie innerhalb der Stadt Emsdetten umziehen, müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen beim Bürgerbüro ummelden. Grundsätzlich ist jede Bürgerin und jeder Bürger dazu verpflichtet, sich innerhalb dieser gesetzlichen Frist an-, ab- oder umzumelden. Wenn dies versäumt wird, kann vom Bürgerbüro ein Bußgeld verhängt werden.

    Ein Formular für die Ummeldung können Sie im Bürgerbüro ausfüllen lassen oder online ausfüllen, ausdrucken, und unterschreiben. Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person muss die Formulare jedoch persönlich im Bürgerbüro abgeben, damit auch die Anschrift im Personalausweis geändert wird. Sie müssen durch Ihre Unterschrift bestätigen, dass Sie das entsprechende Merkblatt gelesen haben. Dieses können Sie ebenfalls ausdrucken lassen. Bitte lesen Sie es sehr aufmerksam!

    Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 gibt es eine wichtige Änderung zu beachten:
    Der Vermieter ist gemäß § 19 BMG (Bundesmeldegesetz) verpflichtet, den Ein-oder Auszug eines Mieters mittels der als Anlage beigefügten Wohnungsgeberbescheinigung zu bestätigen und dem Mieter diese zur Vorlage im Bürgerbüro mitzugeben. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person den Ein- oder Auszug schriftlich zu bestätigen. So sollen Scheinanmeldungen verhindert werden.
    Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend!! Die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters ist zwingend erforderlich. Das entsprechende Formular finden Sie unten auf dieser Seite.

  • Rechtsgrundlage

    Bundesmeldegesetz

  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis und/oder Reisepass
    • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Formulare

  • BIS-Dokumente