Reisepass (vorläufig)

  • Leistungsbeschreibung

    Sie benötigen kurzfristig einen vorläufigen Reisepass:
    Der vorläufige Reisepass kann nur persönlich im Bürgerbüro beantragt und ausgestellt werden. 

    Der vorläufige Reisepass kann ab dem 18. Lebensjahr beantragt werden. Bei Kindern unter 18 Jahren wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten benötigt.

    Es ist darauf hinzuweisen, dass der vorläufige Reisepass von einigen (wenigen) Ländern nicht zur Einreise bzw. visumfreien Einreise anerkannt wird (z.B. USA). Nähere Informationen befinden sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

  • Erforderliche Unterlagen

    • der abgelaufene Reisepass (wenn nicht vorhanden: Personalausweis sowie das Familienstammbuch oder Geburts- oder Heiratsurkunde)
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als drei Monate)
    • Nachweis (z.B. Reise-/Buchungsdokumente) muss erbracht werden, dass der Pass kurzfristig benötigt wird und die Wartezeit für den regulären Pass zu lang ist.
  • Formulare