Hundesteuer

  • Leistungsbeschreibung

    Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet.
    Steuerpflichtig sind die Personen, die Hunde halten.

    Die Anmeldung des Hundes kann telefonisch, schriftlich, online (Hinweis: wenn Sie das online-Formular nutzen müssen Sie dies nicht mehr ausdrucken und und unterschreiben! Einfach nur online ausfüllen und am Ende auf "Einreichen" klicken!) mit dem unten stehenden Formular oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters beim Bürgerbüro bzw. beim FD 20 Finanzen erfolgen.

    Alle Hunde sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme anzumelden. Im Rahmen der Anmeldung sind Angaben zur Herkunft und Rasse des Hundes zu machen. Die Hundemarke wird nach Vorlage der Anmeldung ausgehändigt oder zugesandt. Die Steuer wird mit Abgabenbescheid festgesetzt. Bei Abmeldungen muss die Hundemarke abgegeben werden.

  • Rechtsgrundlage

    Hundesteuersatzung der Stadt Emsdetten (zu finden im Ortstrecht, Punkt 2.1.) 

  • Kosten

    Die Steuer beträgt jährlich:

    • für 1 Hund: 108,00 EUR
    • für 2 Hunde: 120,00 EUR je Hund
    • für 3 oder mehr gehaltene Hunde: 132,00 EUR je Hund
    • wenn ein oder mehrere gefährliche Hunde gehalten werden: 600,00 EUR je Hund