Handwerkerparkausweis

  • Leistungsbeschreibung

    Mit einem Sonderparkausweis können Handwerksunternehmen sowohl in einzelnen Regierungsbezirken als auch NRW-weit im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen, auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer und auf reinen Bewohnerparkplätzen parken, soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten notwendig ist. Den Sonderparkausweis erhalten Betriebe, die regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und dazu spezielle Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen.

    Der beantragte Ausweis gilt entweder für den Regierungsbezirk Münster, mehrere Regierungsbezirke oder für ganz Nordrhein-Westfalen.

    Einzelheiten zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Handwerkerparkausweises und den Gebühren finden Sie im Informationsteil zum Antragsformular, das Sie unter "Downloads" ausfüllen und herunterladen können.

  • BIS-Dokumente