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- Restaurierung der Kriegergedächtniskapelle mit thronender Madonna (Westumer Kapelle)
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- Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in Emsdetten
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- Sieben neue E-Fahrzeuge am Baubetriebshof
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- Stadtbibliothek - Beleuchtung LED: Empfangsbereich, Arbeitsplätze UG, EG, OG Altbau
- Städtebauförderung – „Zukunft findet INNENstadt“ in Emsdetten
- Umbau, Erweiterung und energetische Sanierung der Kardinal-von-Galen-Schule inkl. Sporthalle
- Umgestaltung Schulhöfe an der Marienschule und der Schule Hollingen
- Weiterqualifizierung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin in einer Kindertageseinrichtung in praxisintegrierter Form
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Anmeldung eines Wohnsitzes
Leistungsbeschreibung
Sie ziehen von einer anderen Stadt bzw. Gemeinde nach Emsdetten?
Innerhalb zwei Wochen nach dem Umzug müssen Sie sich beim Bürgerbüro anmelden. Grundsätzlich ist jede Bürgerin und jeder Bürger dazu verpflichtet, sich innerhalb dieser gesetzlichen Frist an-, ab- oder umzumelden. Wenn dies versäumt wird, kann vom Bürgerbüro ein Bußgeld verhängt werden.
Ein Formular für die Anmeldung können Sie im Bürgerbüro ausfüllen lassen oder am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken, und unterschreiben. Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person muss die Formulare jedoch persönlich im Bürgerbüro abgeben, damit auch die Anschrift im Personalausweis geändert wird. Sie müssen durch Ihre Unterschrift bestätigen, dass Sie das entsprechende Merkblatt gelesen haben. Dieses können Sie ebenfalls ausdrucken lassen. Bitte lesen Sie es sehr aufmerksam!
Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 gibt es eine wichtige Änderung zu beachten:
Der Vermieter ist gemäß § 19 BMG (Bundesmeldegesetz) verpflichtet, den Ein-oder Auszug eines Mieters mittels der als Anlage beigefügten Wohnungsgeberbescheinigung zu bestätigen und dem Mieter diese zur Vorlage im Bürgerbüro mitzugeben. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person den Ein- oder Auszug schriftlich zu bestätigen. So sollen Scheinanmeldungen verhindert werden.
Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend!! Die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters ist zwingend erforderlich. Das entsprechende Formular finden Sie rechts auf dieser Seite.Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweise
- Reisepass (sofern vorhanden)
- Kinderausweise (sofern vorhanden) bzw. Geburtsurkunden
- Wohnungsgeberbescheinigung
Formulare
Frist
2 Wochen nach Umzug
Dokumente