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Wohnberechtigungsschein
Leistungsbeschreibung
Für die Anmietung öffentlich geförderter Wohnungen ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) erforderlich. Dieser kann bei der Stadt Emsdetten beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Bitte bringen Sie zur Beantragung folgende Unterlagen mit
- Einkommensnachweise über die gesamten Einkünfte der letzten zwölf Monate vor Antragstellung von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten:
z.B. Lohnabrechnungen, Verdienstbescheinigungen, Ausbildungsvergütungen, aktuelle Rentenbescheide oder Bescheide des Arbeitsamtes, der Krankenkasse, des Sozialamtes oder aktuelle Studienbescheinigung, ggfs. BAföG-Bescheide oder Unterhaltsnachweise sowie den Einkommensteuerbescheid vom letzten Jahr - Schulbescheinigungen für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
- Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
- eine aktuelle Meldebescheinigung von Antragstellern, die nicht in Emsdetten wohnen
- bei gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen: Unterhaltstitel oder notarielle Vereinbarung sowie Nachweis darüber, dass der Unterhalt gezahlt wird (Kontoauszüge der letzten drei Monate)
- Einkommensnachweise über die gesamten Einkünfte der letzten zwölf Monate vor Antragstellung von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten:
Hinweise
Die Erstellung eines WBS ist einkommensabhängig, es gelten folgende Einkommensgrenzen in NRW seit 1. Januar 2022:
- Für 1 Person = 20.420 € Jahresnettoeinkünfte
- Für 2 Personen = 28.600 € Jahresnettoeinkünfte
Für Haushalte mit mehr als zwei Personen gelten folgende Einkommensgrenzen:
- 24.600 € € Jahresnettoeinkünfte (Grundbetrag für 2 Personen) und für jede weitere Person 5.660 € zzgl. für jedes Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes (Bezug von Kindergeld) 740 €
- 3 Personen (2 Erwachsene und 1 Kind unter 18 Jahren) = 31.000 € Jahresnettoeinkünfte
- 3 Personen (1 Erwachsene und 2 Kinder unter 18 Jahren) = 31.740 € Jahresnettoeinkünfte
Im WBS wird die Wohnungsgröße bzw. die Anzahl der Wohnräume festgelegt, die der Berechtigte grundsätzlich bewohnen darf. Die Grenzen sind abhängig von der Anzahl der Familienangehörigen.
- 1 Person = 50 bis 55 qm Wohnfläche
- 2 Personen = 2 Räume oder 65 bis 70 qm Wohnfläche
- Für jede weitere Person kommt ein Raum und 15 qm Wohnfläche hinzu, in Ausnahmefällen sind darüber hinaus abweichende Regelungen möglich.
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