Adoption

  • Leistungsbeschreibung

    Das Jugendamt der Stadt Emsdetten unterhält mit allen Jugendämtern im Kreis Steinfurt eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle mit Sitz beim Jugendamt Rheine. Hier erhalten Sie Auskunft und Hilfe in Fragen, die die Adoption eines Kindes betreffen.

    Unter einer Adoption versteht man die Annahme eines Kindes in die Familie mit allen rechtlichen Konsequenzen. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus den §§ 1741 - 1772 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und aus dem Adoptionsvermittlungsgesetz.

    Die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der fünf Jugendämter im Kreis Steinfurt mit Sitz in Rheine ist seit dem 01.02.2018 für alle Bürgerinnen und Bürger im Kreis Steinfurt Ansprechpartner. Sie berät und informiert: 

    • Adoptionsbewerbende
    • Eltern, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Kind zur Adoption freizugeben
    • Adoptiveltern, die ein Kind aufgenommen haben
    • Patchworkfamilien, die über die Adoption des Kindes/der Kinder ihres Partners/ihrer Partnerin nachdenken
    • Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die adoptiert wurden
    • Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigegeben haben
    • Fachkräfte aus Jugendämtern, Beratungsstellen etc. 

    Weitere Informationen und Kontaktdaten erhalten Sie unter folgendem Link: 

    https://www.rheine.de/rathaus-service/dienstleistungen/41.Dienstleistungen-von-A---Z.html?detID=2356

    Daneben unterhält das Jugendamt der Stadt Emsdetten einen eigenen Pflegekinderdienst, an den Sie sich bei allen Fragen rund um das Thema „Aufnahme eine Kindes“ wenden können. Ein Dauerpflegeverhältnis tritt ein, wenn das Kind nicht mehr in seine Herkunftsfamilie zurückkehren kann. Nähere Informationen finden Sie hier.

  • Rechtsgrundlage

    BGB

  • Weiterführende Informationen

  • Hinweise

    Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts der Stadt Emsdetten über das Servicebüro.
    Da sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals in Außenterminen oder Beratungsgesprächen befinden, nimmt das Servicebüro Ihr Anliegen entgegen und stellt einen Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner her.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende