Wohnbaugrundstücke

  • Kurztext

    Bewerbung um ein städtisches Baugrundstück

  • Leistungsbeschreibung

    Ziel der Baulandpolitik der Stadt Emsdetten ist es, breiten Schichten der Bevölkerung Grundstücke zu einem möglichst günstigen Preis anzubieten. Die Bauwilligen sind dann in ihren Entscheidungen zur Durchführung des Neubaus unter Beachtung der Bauvorschriften frei. Diese Direktvermarktung von Grundstücken durch die Stadt an die Bewerbenden wird nur dadurch ermöglicht, dass die Stadt Emsdetten vor der Aufstellung von Bebauungsplänen durch liegenschaftliche Regelungen sicherstellt, dass wesentliche Flächen in das Eigentum der Stadt übergehen. Falls Sie eine Bewerbung für ein Baugrundstück einreichen möchten, verwenden Sie bitte ausschließlich das Onlineformular auf dieser Seite. Bewerbungen von minderjährigen Personen sind nicht zulässig.


    Baugebiete: Zurzeit können Baugrundstücke nicht angeboten werden.


    Preise: Zu welchen Konditionen künftig Wohnbaugrundstücke angeboten werden, kann nicht vorhergesagt werden. Die Stadt Emsdetten ist jedoch bemüht, auch zukünftig die Grundstücke zu einem Preis anzubieten, der deutlich unterhalb des Preisniveaus auf dem freien Grundstücksmarkt liegt.

    Die Vergabe der Grundstücke erfolgt mittels Punktesystem, welches am 28.09.2023 durch den Rat der Stadt Emsdetten neu beschlossen wurde.

     

    Maßgebliche Kriterien:

    Dauer der Bewerbung:

    Dieses Kriterium war in bisherigen Vergaben ein maßgebliches Kriterium. Aus diesem Grunde wird es auch mit in das neue Punktesystem einfließen, allerdings nur bedingt:

    Pro Monat werden 0,06 Punkte vergeben; es werden maximal 5 Punkte angerechnet. Der Bewerbende muss mindestens 18 Jahre alt sein.

    Paare oder eine alleinerziehende Person erhalten 1 Punkt

    Bezug zu Emsdetten:

    Die bewerbende Person 1 oder 2 hat ihren jetzigen oder den früheren Wohnsitz (min. 1 Jahr) oder ihren Arbeitsplatz (unbefristet) in Emsdetten. Hierfür gibt es 10 Punkte

    Junge Familien bzw. Paare:

    Ist mindestens ein Bewerbender jünger als 50 Jahre, wird hierfür 1 Punkt vergeben; die Maximalpunktzahl innerhalb einer Bewerbung liegt bei 1 Punkt.

    Kinder

    Bewerbende mit Kindern im Alter von 0-12 Jahren erhalten pro Kind 2 Punkte.

    Bewerbende mit Kindern im Alter von 13-25 Jahren erhalten pro Kind 1 Punkt.

    Ehrenamt

    Inhaber einer Ehrenamtskarte erhalten 0,5 Punkte pro erwachsener Person; die Maximalpunktzahl innerhalb einer Bewerbung liegt bei 1 Punkt.

    Die zu vergebenden Punkte werden pro Bewerbung aufsummiert. Die Bewerbenden mit den meisten Punkten werden in die Vergabe der Baugrundstücke einbezogen. Bei Punktegleichheit entscheidet das tatsächliche Bewerberdatum.

    Bewerber mit bereits vorhandenem Wohneigentum, welches uneingeschränkt für die aktuelle familiäre Situation der Bewerbenden nutzbar ist, werden bei der Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke nicht berücksichtigt.

  • Erforderliche Unterlagen

    falls zutreffend Nachweis über ausgeübtes Ehrenamt, Schwerbehinderung/Pflegebedürftigkeit

  • Voraussetzung

    Mindestalter 18 Jahre

  • Kosten

    Keine

  • Frist

    Keine

  • Bearbeitungsdauer

    Keine


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