Asylbewerberleistungsgesetz

  • Leistungsbeschreibung

    Das Team 500 / Grundsicherung und Unterhalt erbringt für Asylbewerber Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).*

    Leistungsberechtigte sind alle Asylbewerber, die der Stadt Emsdetten zugewiesen wurden und im Besitz einer

    • Aufenthaltsgestattung
    • Duldung oder
    • befristeten Aufenthaltsbefugnis (unter einem Jahr)

    sind.

    *Der Lebensunterhalt wird in Form von Bar- oder Sachleistungen (=Gutscheine) sichergestellt. Daneben können Kosten für die Unterkunft und Heizung sowie bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt übernommen werden.
    Besondere Bedarfe werden individuell geprüft und können gesondert übernommen werden (z.B. Bildungs- und Teilhabeleistungen).

  • Rechtsgrundlage

    Asylbewerberleistungsgesetz

  • Weiterführende Informationen

    Für Fragen und weitere Informationen senden Sie gerne eine E-Mail an asyl@emsdetten.de.


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Zuständige Mitarbeitende