Allgemeine ordnungsrechtliche Angelegenheiten

  • Leistungsbeschreibung

    Das Ordnungsamt ist zuständig für viele unterschiedliche Bereiche und ergreift unter Zugrundelegung der Regelungen und Vorschriften des Ordnungsbehörden- und Polizeigesetzes die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und somit zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    Zuständige Aufgaben u.a.:

    • Bevölkerungs- und Katastrophenschutz
    • Landesimmissionsschutz (Lärm)
    • Spielhallen und Wettbüros
    • Kampfmittel und Sprengstoff
    • Nichtraucherschutz
  • Rechtsgrundlage

    • Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG)
    • Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Emsdetten
    • Verschiedene Spezialgesetze