Führerschein

  • Leistungsbeschreibung

    Seit 1. Januar 1999 wird nur noch der einheitliche EU-Führerschein in Scheckkartengröße ausgegeben.
    Ersatzführerscheine werden dann auch nur noch als EU-Führerscheine ausgestellt.
    Ausgestellt werden die Führerscheine vom Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt. Die Anträge müssen aber über das örtliche Bürgerbüro eingereicht werden.

    Ersterteilung bzw. Erweiterung der Fahrerlaubnis
    Die Anträge erhalten Sie über Ihre Fahrschule. Die im Antrag genannten Anlagen sind dem Antrag unbedingt beizufügen. Der unterschriebene Antrag kann dann im Bürgerbüro abgegeben werden.

    Ersatzführerschein
    Bisherige Führerscheine können gegen den EU-Führerschein ausgetauscht werden.
    Eine Verpflichtung besteht lediglich, wenn Lastkraftwagen, Taxen oder Omnibusse gefahren werden. Ein Austausch empfiehlt sich jedoch auch für bisherige Klasse-3-Fahrer, wenn sie weiterhin Kraftfahrzeuge mit bis zu 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht oder Züge bis 12 t fahren wollen. Wenn Sie mit Ihrem Auto auch im Ausland unterwegs sind (z.B. Niederlande, Österreich), empfehlen wir Ihnen, dass Sie den alten Führerschein in einen EU-Führerschein tauschen, damit es in diesen Ländern nicht zu Schwierigkeiten kommt.
    Für verlorene Führerscheine werden nur noch EU-Führerscheine ausgestellt.

    Da die Klassen-Einteilung der EU-Führerscheine von der bisherigen erheblich abweicht, wenden Sie sich bitte direkt an das Bürgerbüro, um Auskunft zum entsprechenden Einzelfall zu erhalten. Das gilt auch hinsichtlich der Abwicklung bzw. der Ausstellung von Ersatzpapieren.

     

  • Kosten

    Gebühren für die einzelnen Führerscheinanträge können beim Bürgerbüro erfragt werden.

  • Formulare

  • Weiterführende Informationen

    Formulare des Kreises Steinfurt
    Im Formular-Bereich der Homepage des Kreises Steinfurt (www.kreis-steinfurt.de) können Sie sich erforderliche Formulare herunterladen. Geben Sie bei der Suche bitte das Stichwort "Führerschein" an.