Vollstreckung

  • Leistungsbeschreibung

    Zahlungsabwicklung als zuständige Vollstreckungsbehörde

    Die Zahlungsabwicklung ist zuständige Vollstreckungsbehörde nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
    Sollten Sie der Mahnung nicht bis zu dem darin genannten Zahlungstermin nachkommen oder Zahlungserleichterungen vereinbart haben, wird die Zahlungsabwicklung als zuständige Vollstreckungsbehörde Sach- und Forderungspfändungen vornehmen und den Vollziehungsbeamten mit der Beitreibung der offenen Forderung beauftragen.
    Bitte bedenken Sie die weitreichenden Folgen und zusätzlichen Kosten. Lassen Sie es besser nicht so weit kommen und nehmen rechtzeitig Kontakt mit den zuständigen Mitarbeiter/innen der Zahlungsabwicklung auf.

     

    Vollstreckung anderer öffentlich-rechtlicher Forderungen

    Die Zahlungsabwicklung der Stadt Emsdetten ist auch für andere Kommunen und bestimmte Gläubiger örtlich zuständige Vollstreckungsbehörde. Bußgelder in Verkehrsangelegenheiten, IHK- und Handwerkskammer-Beiträge müssen beispielsweise von uns vollstreckt werden. Der Forderungsgrund und die Höhe der Forderung können Sie nur mit der Stelle klären, von der Sie die ursprüngliche Zahlungsaufforderung erhalten haben. Die Stadt Emsdetten kann Ihnen dazu keine weiteren Auskünfte geben.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende