Beglaubigungen

  • Leistungsbeschreibung

    Im Bürgerbüro können grundsätzlich nur Schriftstücke einer Behörde oder Schriftstücke, deren Adressat eine Behörde ist, beglaubigt werden.

    Abschriften und Kopien von Personenstandsurkunden der Standesämter sowie ausländische Urkunden (wohl amtliche Übersetzungen) dürfen nicht vom Bürgerbüro beglaubigt werden.

    Für eine Beglaubigung muss die Kopie schon gefertigt sein (komplett mit Vorder- und Rückseite). Das Original muss zwecks Abgleichs mit vorgelegt werden.

    Wenn Unterschriften beglaubigt werden sollen, können Sie selbst im Bürgerbüro Ihre Unterschrift leisten. Ist persönliche Vorsprache nicht möglich, genügt es auch, wenn eine Person Ihres Vertrauens zusätzlich zur zu beglaubigenden Unterschrift Ihren Pass oder Personalausweis mit vorlegt.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Orginal
    • Kopie des Originals, das beglaubigt werden soll
  • Kosten

    Gebühr pro Beglaubigung: 4,20 Euro
    Gebühr pro Unterschriftsbeglaubigung: 2,50 Euro

    Bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50%.

    Beglaubigungen für Renten-, Kindergeld und Krankengeldzahlungen sind kostenfrei.

  • Formulare