Meldebescheinigung

  • Leistungsbeschreibung

    Auf Wunsch erhalten Sie eine Meldebescheinigung über Ihre eigenen Daten, wenn Sie in Emsdetten mit einer Wohnung gemeldet sind. Dabei wird zwischen der einfachen und der erweiterten Meldebescheinigung unterschieden:

    In der einfachen Meldebescheinigung sind enthalten:

    1. Familienname
    2. frühere Namen
    3. Vornamen
    4. Doktorgrad
    5. Ordensname, Künstlername
    6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat
    7. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

    In der erweiterten Meldebescheinigung sind enthalten:

    1. Familienname
    2. frühere Namen
    3. Vornamen
    4. Doktorgrad
    5. Ordensname, Künstlername
    6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat
    7. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
    8. gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
    9. frühere Anschriften
    10. Einzugsdatum, Auszugsdatum
    11. Familienstand 

     

    Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeiten zur Beantragung:

    • Über das Internet. Bezahlung: per GiroPay (Online-Banking) oder Kreditkarte . Die Auskunft wird Ihnen per Post zugesandt, eine Übersendung per E-Mail ist leider nicht möglich. Gebührenfreie Meldebescheinigungen können bei Vorlage der erforderlichen Nachweise ausschließlich persönlich im Bürgerbüro beantragt werden.
    • Persönlich im Bürgerbüro. Bezahlung: Bar oder per EC-Karte. Die Meldebescheinigung können Sie gleich mitnehmen.
    • Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

    Wird eine Meldebescheinigung durch eine dritte Person beantragt, geben Sie dieser bitte eine qualifizierte Vollmacht sowie Ihren Personalausweis mit. Dies gilt auch für Familienangehörige, Ehepartner und volljährige Kinder.

  • Kosten

    • einfache Meldebescheinigung: 9 Euro
    • erweiterte Meldebescheinigung: 9 Euro
    • Gebührenfrei (mit schriftlichem Nachweis) sind:

      • Bescheinigung für das Versorgungsamt, wenn Sie dessen Anforderung vorlegen,
      • Haushalts- und Lebensbescheinigungen, die Sie bei der Kindergeldkasse des Arbeitsamtes vorlegen müssen,
      • Meldebescheinigungen für Rentenzwecke,
      • Meldebescheinigungen, wenn Sie Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss) beantragen wollen.
  • Formulare

  • Hinweise

    Bitte beachten Sie: Aus Gründen des Datenschutzes können wir Meldebescheinigungen nur persönlich aushändigen oder per Post an die gemeldete Anschrift zusenden.