PsychKG

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn ein psychisch Kranker oder eine an einer Sucht erkrankte Person eine Gefahr für sich selbst oder wichtige Rechtsgüter Dritter darstellt, kann die Ordnungsbehörde bei Gefahr im Verzuge die sofortige Unterbringung der Person vornehmen. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auch nach regulärem Dienstschluss hat die Stadt Emsdetten einen Bereitschaftsdienst eingerichtet, der rund um die Uhr durch die Polizei erreichbar ist. 

  • Rechtsgrundlage

    Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NRW)


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende