Untersuchungsberechtigungsschein

  • Leistungsbeschreibung

    Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen:

    • Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
    • erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
    • weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
    • außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
    • Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes
  • Rechtsgrundlage

    Jugendarbeitsschutzgesetz

  • Voraussetzung

    • Lebensalter 14 Jahre, aber unter 18 Jahre
    • Hauptwohnsitz in Emsdetten
  • Formulare

  • Hinweise

    Über das "Online-Portal" kann der Untersuchungsberechtigungsscheinen online beantragt werden.