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Hundehaltung / An- und Abmeldung von Hunden

  • Leistungsbeschreibung

    Die Anmeldung des Hundes kann telefonisch, schriftlich, online (Hinweis: wenn Sie das online-Formular nutzen müssen Sie dies nicht mehr ausdrucken und und unterschreiben! Einfach nur online ausfüllen und am Ende auf "Einreichen" klicken!) mit dem unten stehenden Formular oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters beim FD 20 Finanzen / Steuern erfolgen.

    Alle Hunde sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme anzumelden. Im Rahmen der Anmeldung sind Angaben zur Herkunft und Rasse des Hundes zu machen.
    Das Steueramt wird vom Bürgerbüro über die An- bzw. Abmeldung informiert; die entsprechende Steuer wird mit dem Abgabenbescheid festgesetzt.