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- Anschaffung eines fahrbaren Netzaggregates für die Notstromversorgung für die Kläranlage Emsdetten
- Blumenwiesen für die Stadt – das grüne Emsdetten wird schöner
- Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen
- Erneuerung Flutlichtanlage Stadion West
- Erstellung eines Wegenetzkonzeptes für die Stadt Emsdetten
- Erweiterung und Sanierung der Wilhelmschule
- Kommunale Wärmeplanung der Stadt Emsdetten
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- Photovoltaik-Dachanlage auf dem neuen Baubetriebshof
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- Restaurierung der Kriegergedächtniskapelle mit thronender Madonna (Westumer Kapelle)
- Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in Emsdetten
- Sanierung der Sport- und Mehrzweckhalle „Ems-Halle“
- Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Emsdetten auf LED-Technik
- Sieben neue E-Fahrzeuge am Baubetriebshof
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- Stadtbibliothek - Beleuchtung LED: Empfangsbereich, Arbeitsplätze UG, EG, OG Altbau
- Städtebauförderung – „Zukunft findet INNENstadt“ in Emsdetten
- Umbau, Erweiterung und energetische Sanierung der Kardinal-von-Galen-Schule inkl. Sporthalle
- Umgestaltung Schulhöfe an der Marienschule und der Schule Hollingen
- Weiterqualifizierung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin in einer Kindertageseinrichtung in praxisintegrierter Form
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Namensänderung
Leistungsbeschreibung
Das Standesamt nimmt Anträge auf Vor- und Familiennamensänderungen entgegen und leitet sie an den dafür zuständigen Kreis Steinfurt weiter. Sämtliche Beratungen werden vom Kreis Steinfurt durchgeführt.
Entscheidungsbehörde bzgl. der Anträge auf Vornamens- und Familiennamensänderungen ist die Kreisverwaltung Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt.
Anträge auf Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. früheren Namens werden vom Standesamt bearbeitet.
Erforderliche Unterlagen
Bei Anträgen auf Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. früheren Namens ist vorzulegen:
im Fall einer Scheidung
- rechtskräftiges Scheidungsurteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch mit Rechtskraftvermerk der Ehescheidung
- Personalausweis
nach Versterben des Partners / der Partnerin
- Sterbeurkunde
- Peronalausweis
Kosten
- Wiederannahme des Geburtsnamens: 21 Euro
- Bescheinigung über Namensänderung: 10 Euro
Die Gebühren für die Vor- und Familiennamensänderung werden vom Kreis Steinfurt festgesetzt.