Katasterauszüge und Hausnummerierungen

  • Leistungsbeschreibung

    Für Bauanträge, Beantragung öffentlicher Mittel, Darlehen usw. werden Auszüge aus der Katasterkarte und dem Liegenschaftsbuch benötigt. Die Katasterkarte ist die amtliche Flurkarte. Dargestellt werden eingemessene Gebäude, Flurstücke, Flurstücksnummern, Straßennamen und Hausnummern. Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beinhaltet Angaben über Eigentümer, Flächengröße, Lage und Nutzungsart. Katasterkarten im Maßstab 1:1.000 und 1:500 sowie Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch können gegen eine Gebühr als PDF-Datei oder als analoger Druck beim Katasteramt Steinfurt bestellt werden. 

    Über das Angebot „Liegenschaftskartenauszug Kreis Steinfurt" ist es möglich, dass Sie sich direkt für 15 Euro in einem vollständig digitalen Prozess Ihre Flurkarte generieren, diese direkt bezahlen und sofort downloaden können. Hier ist keine personelle Unterstützung erforderlich. Dementsprechend fallen für diesen Dienst lediglich 15 Euro an.

     

    Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung werden für das Stadtgebiet von Emsdetten die Hausnummern von Amts wegen vergeben. Die Vergabe der Hausnummer erfolgt nach Erteilung einer Baugenehmigung für ein neues Gebäude. Der Bauherr erhält eine schriftliche Mitteilung über seine neue Hausnummer. Der Hausnummernbescheid ergeht gebührenfrei.

  • Rechtsgrundlage

    § 126 Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB), § 10 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Emsdetten

  • Formulare

  • Weiterführende Informationen

    Amtliche Vermessungen (Grundstücksvermessungen, Gebäudeeinmessungen) können beim zuständigen Vermessungs- und Katasteramt des Kreises Steinfurt oder bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beantragt werden.