Fundbüro

  • Leistungsbeschreibung

    Entgegennahme von Fundsachen und Aufnahme der Fundanzeigen:

    Wer eine verlorene Sache findet, an sich nimmt und den Eigentümer nicht kennt, hat den Fund unverzüglich dem Bürgerbüro anzuzeigen. Die Fundsache ist, wenn möglich, bei Aufnahme der Fundanzeige mitzubringen. Der Fund kann auch online über das untenstehende Formular gemeldet werden.

    Bei Fahrrädern besteht die Möglichkeit, diese bei sich aufzuheben. In diesem Fall ist eine ausgefüllte Fahrrad-Fundanzeige beim Bürgerbüro abzugeben. Das Dokument kann unten auf der Seite ausgefüllt werden.

    Es wird bei der Vorsprache ein Fundnachweis aufgenommen; sofern der Wert der Fundsache geringer als 10 Euro ist, bedarf es keiner Fundanzeige.

    Die Fundsache wird bis zu 6 Monate aufbewahrt, wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann.

    Der Finder kann Fundrechte an der Fundsache geltend machen.

    Der Finder kann einen Anspruch auf Finderlohn geltend machen. (Bei Geldwerten bis 500 Euro = 5%, über 500 Euro = 5% + 3% vom Mehrwert.)

    Wenn ein Finder die Fundsache nicht selbst zum Fundbüro bringt und der städt. Baubetriebshof diese abholt, sind bei Eigentumsübergang vom Finder Transportkosten in Höhe von 10 Euro zu zahlen.

    Verzichtet ein Finder darauf, dass ihm nach Ablauf der Fristen der gefundene Gegenstand übereignet wird, wird die Fundsache versteigert. Das gleiche gilt für von sogenannten "Amtspersonen" im Dienst gefundene Gegenstände (z.B. aus dem Mühlenbach herausgefischte Fahrräder). Fundfahrräder werden derzeit nicht versteigert. Sie werden an die Kolpingsfamilie Emsdetten e.V. gegeben, wo sie für die Flüchtlinge aufbereitet werden.

    Versteigerungen sonstiger Gegenstände finden nach Bedarf im Foyer des Rathauses statt. Die Bekanntmachung erfolgt über die Presse. Der Erlös fließt der Stadt Emsdetten zu, damit wenigstens ein Teil der Kosten des Fundbüros gedeckt werden kann.

    Das Fundbüro der Stadt Emsdetten hält noch einen besonderen Service vor. Schlüssel, die in der Regel keinen Materialwert von 5 Euro haben, werden ebenfalls 6 Monate im Bürgerbüro aufbewahrt und wieder an Verlierer ausgehändigt.

  • Kosten

    Verwahrung von Fundsachen:

    • im Wert bis 25 Euro : gebührenfrei
    • im Wert von 26 bis 150 Euro: 10 Euro
    • im Wert von 151 bis 500 Euro: 15 Euro
    • im Wert über 500 Euro: 20 Euro
    • je weitere angefangenene 500 Euro: 20 Euro
  • Formulare