Wohnungsstatus (Haupt-/Nebenwohnsitz)

  • Leistungsbeschreibung

    Die Änderung des Hauptwohnsitzes in den Nebenwohnsitz oder umgekehrt können Sie im Bürgerbüro unter Vorlage Ihres Personalausweises vornehmen.

    Hauptwohnung ist in der Regel die vorwiegend benutzte Wohnung. Ist dies nicht zweifelsfrei zu beantworten, ist die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt. Welche Wohnung als Hauptwohnung anzusehen ist, bestimmt die Meldebehörde auf der Grundlage Ihrer Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen. Sie sind verpflichtet, künftige Änderungen Ihrer Hauptwohnung der für die neue Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde mitzuteilen!

  • Formulare