Beratung und erzieherische Hilfen

  • Leistungsbeschreibung

    Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, so die zentrale Grundaussage des SGB VIII. Diese Aufgabe obliegt den Eltern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes wollen helfen, diesem Anspruch gerecht zu werden.

    Wir sind insbesondere Ansprechpartner/innen für: 

    • Kinder
    • Jugendliche
    • junge Volljährige
    • Eltern oder andere Personensorgeberechtigte
    • Familien

     

    Wir bieten Information, Beratung und Vermittlung von Hilfen

    • Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen
    • im Zusammenwirken mit anderen Diensten und Institutionen
    • zeitnah, in geschütztem Rahmen und vertraulich
    • bedarfsorientiert und partnerschaftlich - wir nehmen Ihre Anliegen oder Bedürfnisse ernst und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungsideen
    • bürgernah - wir arbeiten nach vorheriger Terminabsprache und kommen auch zu Ihnen nach Hause

     

    Unsere Leistungen und Angebote im Überblick 

    • Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung
    • Partnerschafts- und Konfliktberatung

    Wir bieten Hilfe und Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen. Wir informieren und beraten z.B. in Fragen von Schule, Ausbildung, Taschengeld und Freizeit. In Partnerschaftskonflikten sowie in Trennungs- und Scheidungssituationen bieten wir unsere Unterstützung an und versuchen, Besuchs- und Umgangsregelungen sowie Konzepte zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge nach Trennung oder Scheidung zu vermitteln.

     

    Hilfen für junge Volljährige
    Die Hilfen für junge Menschen im Hinblick auf eine Persönlichkeitsentwicklung und auf eine eigenverantwortliche Lebensführung können über das 18. Lebensjahr (Volljährigkeit) gewährt werden. Die Hilfsmöglichkeiten für junge Volljährige reichen von Beratung, über Betreuung bis hin zu betreuten Wohnformen. Die Hilfegewährung endet mit Vollendung des 21. Lebensjahres, kann aber auch begrenzt darüber hinaus fortgesetzt werden.

     

    Wir gewähren Hilfen für junge Menschen und ihre Familien in ambulanten, teilstationären und stationären Maßnahmen u. a. durch:

    • Erziehungsberatung
    • Soziale Gruppenarbeit
    • Erziehungsbeistand
    • Sozialpädagogische Familienhilfe
    • Erziehung in einer Tagesgruppe
    • Heimerziehung
    • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

    Die Aufgaben der Familiengerichtshilfe bei Trennung und Scheidung werden vom Kreisel e.V. im Auftrag des Jugendamts übernommen.

    Ombudschaft - Jugendhilfe im Kreis Steinfurt

    Der Verein „Ombudschaft - Jugendhilfe im Kreis Steinfurt“ unterstützt Menschen, die Anspruch auf Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben.

    Kinder, Jugendliche und Familien haben die Möglichkeit, sich mit ihren Anliegen, Fragen oder Beschwerden von unabhängigen Ombudsleuten beraten zu lassen.

    Weitere Informationen zum Verein „Ombudschaft - Jugendhilfe im Kreis Steinfurt“ erhalten Sie hier

  • Rechtsgrundlage

    SGB VIII

  • Hinweise

    Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts über das Servicebüro.
    Da sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals in Außenterminen oder Beratungsgesprächen befinden, nimmt das Servicebüro Ihr Anliegen entgegen und stellt einen Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner her.

    Für das Gesamtteam des Bezirkssozialdienstes und für übergreifende Aufgaben ist eine Teamleitung zuständig: Michael Loose, Zimmer 315, Telefon: 922-319.