Hüpfburg der Stadt Emsdetten ausleihen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadt Emsdetten verfügt über zwei Hüpfburgen, die ausgeliehen werden können. Die größere Hüpfburg hat die Maße von ca. 5,0 x 5,5 m und die kleinere von ca. 4,0 x 4,5 m. Beide Hüpfburgen sind auf einem PKW-Anhänger gelagert und werden mit diesem ausgeliehen. Sie benötigen einen PKW mit einer Anhängerkupplung.

    Die städtischen Hüpfburgen können von Trägern, Initiativen und Einrichtungen der Jugendhilfe aus Emsdetten und Familien aus Emsdetten kostenlos für Familienfeste, Kindergeburtstage oder Einrichtungsfeiern in Emsdetten ausgeliehen werden. Hierbei haben die Träger, Initiativen und Einrichtungen der Jugendhilfe Vorrang bei der Vermietung. Privatpersonen kann erst vier Wochen vor dem eigentlichen Vermietungstermin die Ausleihe sicher zugesagt werden.

  • Erforderliche Unterlagen

    Keine Nachweise erforderlich

  • Voraussetzung

    Voraussetzung ist ein KFZ mit Anhängerkupplung, da sich die Hüpfburg in einem Anhänger befindet. 
    Die leihweise Überlassung der Hüpfburg erfolgt von der Stadt Emsdetten. Leihtermine verstehen sich vorbehaltlich höherer Gewalt. Kann ein bestätigter Termin nicht eingehalten werden, hat der Entleiher gegenüber der Stadt Emsdetten keine Schadensersatzansprüche. 
    Die Hüpfburg wird von der Stadt Emsdetten kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Entleiher verpflichtet sich, aus dem Einsatz keinen gewerblichen Nutzen (Eintrittspreise etc.) zu ziehen.
    Der Entleiher übernimmt über die gesetzliche Haftung hinaus die volle Haftung für Verlust und Beschädigung der Hüpfburg und des Zubehörs, gleichgültig wodurch oder ob vom Entleiher verschuldet oder nicht. Für körperliche und sonstige Schäden, die durch die Hüpfburg entstehen, haftet ausschließlich der Entleiher. 
    Die Hüpfburg ist ausschließlich für Emsdetten vorgesehen und muss auch in Emsdetten bleiben. 

  • Kosten

    Keine Kosten

  • Frist

    Abholort ist der Baubetriebshof der Stadt Emsdetten, Gustav-Wayss-Straße 19, 48282 Emsdetten. Die Hüpfburg kann am vorgesehenen Tag, bzw. an dem Freitag vor dem Wochenende abgeholt werden. Die Rückgabe hat einen Tag danach bzw. am Montag nach dem Wochenende zu erfolgen. Sollte die Hüpfburg an aufeinander folgenden Tagen am Wochenende (Freitag / Samstag / Sonntag) verliehen sein, werden dem Ausleiher die Daten des vorherigen / zukünftigen Ausleihers zur Verfügung gestellt und es muss eigenverantwortlich eine Übergabe vereinbart werden. 
    Abholzeiten am Baubetriebshof: Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

  • Bearbeitungsdauer

    1 - 3 Werktage

  • BIS-Dokumente


Zuständige Abteilungen