- Rathaus Politik Bürgerservice
- Rathaus
- Bürgermeister und Beigeordnete
- Eigenbetriebe und Beteiligungen
- Elektronischer Schriftverkehr
- Förderprojekte
- Ausbau der Warnsysteme in Emsdetten
- Ausbau des August-Holländer-Museums
- Anschaffung eines fahrbaren Netzaggregates für die Notstromversorgung für die Kläranlage Emsdetten
- Blumenwiesen für die Stadt – das grüne Emsdetten wird schöner
- Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen
- Erneuerung Flutlichtanlage Stadion West
- Erstellung eines Wegenetzkonzeptes für die Stadt Emsdetten
- Erweiterung und Sanierung der Wilhelmschule
- Kommunale Wärmeplanung der Stadt Emsdetten
- Nachpflanzung von Bäumen zum Erhalt der grünen Infrastruktur
- Nahwärmenetz am Gymnasium Martinum
- Natürlicher Klimaschutz in Kommunen
- Neubau der 3. Städtischen Kita am Silberweg
- Neubau (Erweiterungsbau) der Feuer- und Rettungswache
- Photovoltaik-Dachanlage auf dem neuen Baubetriebshof
- Potenzialstudie für die Kläranlage Emsdetten-Austum
- Restaurierung der Kriegergedächtniskapelle mit thronender Madonna (Westumer Kapelle)
- Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in Emsdetten
- Sanierung der Sport- und Mehrzweckhalle „Ems-Halle“
- Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Emsdetten auf LED-Technik
- Sieben neue E-Fahrzeuge am Baubetriebshof
- Stadtbibliothek - Barrierefreie Service- und Beratungswelt
- Stadtbibliothek - Beleuchtung LED: Empfangsbereich, Arbeitsplätze UG, EG, OG Altbau
- Städtebauförderung – „Zukunft findet INNENstadt“ in Emsdetten
- Umbau, Erweiterung und energetische Sanierung der Kardinal-von-Galen-Schule inkl. Sporthalle
- Umgestaltung Schulhöfe an der Marienschule und der Schule Hollingen
- Weiterqualifizierung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin in einer Kindertageseinrichtung in praxisintegrierter Form
- Gleichstellung
- Mitarbeitende
- Öffnungszeiten und Kontakt
- Partnerstädte
- Pressekontakt
- Termine
- Standesamt Emsdetten
- Verwaltungsstruktur
- Ukraine
- Politik
- Bürgerservice
- Strategische Ausrichtung
- Jobs und Karriere
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Neuigkeiten
- Rathaus
- Standort Innenstadt Wirtschaft
- Standort Emsdetten
- Innenstadt & Wirtschaft
- Ausbildung & Arbeit
- Einkaufen in Emsdetten
- Existenzgründung
- Förderprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW
- Gewerbeflächen und Gewerbeimmobilien
- Nachhaltige Initiativen
- Netzwerke & Veranstaltungen
- ServiceCenter Innenstadt
- ServiceCenter Wirtschaft
- Tag der offenen Wirtschaft
- Unternehmenspreis
- Wochenmarkt
- Neuigkeiten
- Tourismus Kultur Veranstaltungen
- Bildung Betreuung Beratung
- Ehrenamt Freizeit Integration Sport
- Bauen Wohnen Umwelt Verkehr
Bildungs- und Teilhabepaket
Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket hat das Ziel, Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen zu fördern und zu unterstützen. Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen, Lernförderung sowie Schüler- und Klassenfahrten ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht ausreicht.
Leistungsberechtigte
Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr, die
- SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende/Arbeitslosengeld II),
- Sozialhilfe (SGB XII),
- Wohngeld,
- Kinderzuschlag oder
- Erweiterte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten. Von den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes profitieren in Emsdetten ca. 1.150 Personen.
Die Leistungen im Überblick
Das Bildungspaket für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung (Schülerinnen und Schüler) erhalten, umfasst folgende Leistungen:
- Aufwendungen für Kita-Ausflüge sowie für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler (ohne Taschengeld)
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler (z. B. für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, Sportkleidung) in Höhe von 100€ (jeweils zum 01. August eines Jahres) sowie 50€ (jeweils zum 01. Februar eines Jahres)
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs (wenn die Schülerbeförderungskosten nicht oder nicht vollständig durch den zuständigen Schulträger übernommen werden)
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler in angemessenem Umfang (wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und das Klassenziel - Versetzung in die nächste Klasse bzw. Schulabschluss bei Abschlussklassen - zu erreichen)
- Mehraufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird.
Das Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres umfasst folgende Bedarfe für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben:
- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung
- die Teilnahme an Freizeiten
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten einen Gutschein im Wert von 15€ monatlich. Diese Gutscheine können eingelöst werden, um etwa Musikunterricht zu nehmen, den Mitgliedsbeitrag für Vereine zu zahlen oder an Ferienfreizeiten teilzunehmen.
Art der Leistungsgewährung
Die Leistungen für den Schulbedarf und die Schülerbeförderung werden als Geldleistungen erbracht.
Bei den Aufwendungen für die Lernförderung erhält der Berechtigte einen Bewilligungsbescheid und der Leistungserbringer (z.B. Nachhilfelehrer) eine Kostenübernahmeerklärung für das entsprechende Nachhilfeangebot.
Für alle anderen Leistungen (Ausflüge und Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben) erhalten Sie vom Jobcenter der Stadt Emsdetten die Münsterlandkarte. Die Münsterlandkarte kann beim jeweiligen Leistungsanbieter (z.B. Sportverein, Kindertageseinrichtung, Schule) abgegeben werden. Der Anbieter rechnet den Gutschein dann mit dem Jobcenter des Kreises Steinfurt ab.