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- Ausbau der Warnsysteme in Emsdetten
- Ausbau des August-Holländer-Museums
- Anschaffung eines fahrbaren Netzaggregates für die Notstromversorgung für die Kläranlage Emsdetten
- Blumenwiesen für die Stadt – das grüne Emsdetten wird schöner
- Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen
- Erneuerung Flutlichtanlage Stadion West
- Erstellung eines Wegenetzkonzeptes für die Stadt Emsdetten
- Erweiterung und Sanierung der Wilhelmschule
- Kommunale Wärmeplanung der Stadt Emsdetten
- Nachpflanzung von Bäumen zum Erhalt der grünen Infrastruktur
- Nahwärmenetz am Gymnasium Martinum
- Natürlicher Klimaschutz in Kommunen
- Neubau der 3. Städtischen Kita am Silberweg
- Neubau (Erweiterungsbau) der Feuer- und Rettungswache
- Photovoltaik-Dachanlage auf dem neuen Baubetriebshof
- Potenzialstudie für die Kläranlage Emsdetten-Austum
- Restaurierung der Kriegergedächtniskapelle mit thronender Madonna (Westumer Kapelle)
- Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in Emsdetten
- Sanierung der Sport- und Mehrzweckhalle „Ems-Halle“
- Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Emsdetten auf LED-Technik
- Sieben neue E-Fahrzeuge am Baubetriebshof
- Stadtbibliothek - Barrierefreie Service- und Beratungswelt
- Stadtbibliothek - Beleuchtung LED: Empfangsbereich, Arbeitsplätze UG, EG, OG Altbau
- Städtebauförderung – „Zukunft findet INNENstadt“ in Emsdetten
- Umbau, Erweiterung und energetische Sanierung der Kardinal-von-Galen-Schule inkl. Sporthalle
- Umgestaltung Schulhöfe an der Marienschule und der Schule Hollingen
- Weiterqualifizierung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin in einer Kindertageseinrichtung in praxisintegrierter Form
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Benutzungs- und Gebührenordnung
Benutzungs- und Gebührenordnung
Jahresnutzungsgebühren
Kinder und Jugendliche von 0 bis 18 Jahren | kostenlos |
Schülerinnnen und Schüler über 18 Jahre | kostenlos |
Erwachsene (ab 18 Jahren) | 20,00 Euro |
Schnupperausweis 3-Monate | 5,00 Euro |
Zahlungsmöglichkeiten:
- vor Ort:
Am Service können Sie bei uns in bar oder per Karte bezahlen. Außerdem besteht dort die Möglichkeit ein SEPA-Lastschriftmandat (15 Euro jährlich) einzurichten ("Bibliothek im Abo"). - Online:
In ihrem Benutzungskonto, aufrufbar auf der Seite https://emsdetten.bibliotheca-open.de/, können Sie auch online bezahlen.
Hinweise:
- Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II und dem Sozialgesetzbuch XII zahlen jeweils die Hälfte.
- Jugendliche über 18 Jahre, die ehrenamtlich tätig sind und im Besitz der JuLeiCa sind, können einen kostenlosen Bibliotheksausweis bekommen.
- Die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Emsdetten (gültig ab 1.9.2023) finden Sie hier.
Öffnungszeiten
Montag Von 14:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag Von 10:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch Von 14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag Von 10:00 bis 18:00 Uhr
Freitag Von 10:00 bis 18:00 Uhr
Samstag Von 10:00 bis 13:00 Uhr
Anmeldung
Zur Anmeldung benötigen Sie lediglich Ihren gültigen Personalausweis oder Ihren Reisepass mit Meldebestätigung.
Sie können die Anmeldung online (zur Anmeldung auf dem Serviceportal der Stadt Emsdetten) oder vor Ort zu den Öffnungszeiten durchführen.
Auch Mitglieder einer Institution können für dienstliche Ausleihen vor Ort einen kostenlosen Institutionsausweis beantragen (Anmeldebogen als PDF).
Ausleihe
Die Leihfrist beträgt für:
- Bücher und Gesellschaftsspiele 4 Wochen
- für alle anderen Medien 2 Wochen
Über die Selbstverbuchung können maximal 30 Medien gleichzeitig auf einen Kundenausweis ausgeliehen werden.
Verlängern
Die Leihfrist können Sie bis zu dreimal verlängern, wenn das Buch oder Medium nicht vorgemerkt ist.
Ihren abgelaufenen Bibliotheksausweis können Sie über den Online-Katalog selbstständig verlängern.
Vormerken
Ausgeliehene Medien können gegen eine Gebühr von 1,00 Euro vorgemerkt werden. Sobald das Medium eintrifft, werden Sie von uns per Post oder per E-Mail benachrichtigt – ganz wie Sie wünschen!
Versäumnisgebühren
Achtung: Die neuen Mahnstufen und Gebühren gelten für alle Medien, die ab dem 1. September 2023 ausgeliehen wurden.
Bei jeder Ausleihe erhalten Sie eine Quittung. Das darauf angegebene Datum ist der letzte Tag, an dem Sie die Medien gebührenfrei zurückgeben können. Trotzdem kann es jedem einmal passieren, dass man spannende Medien ausgeliehen hat und vergisst, sie pünktlich abzugeben.
Tipp: Nutzen Sie unseren Erinnerungsservice per Mail (Einrichtung am Service) oder unsere Bibliotheks-APP mit Erinnerungsfunktion!
Werden die Medien verspätet zurückgegeben, entstehen Versäumnisgebühren in Höhe von 1,00 Euro je Medium und je angefangener Woche ab Leihfristende. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren auch ohne schriftliche Erinnerung entstehen.
In der ersten und zweiten Woche nach Leihfristende werden keine schriftlichen Erinnerungen versendet. Danach werden zusätzlich zu den Mahngebühren für die schriftliche Erinnerung Porto- und Verwaltungskosten von 2,00 € berechnet.
Nach erfolgloser schriftlicher Erinnerung ergeht ein Festsetzungsbescheid über die Wiederbeschaffungskosten der Medien und der bisher angefallenen Gebühren. Hierfür wird zusätzlich für Porto- und Verwaltungskosten eine Gebühr von 5,00 € berechnet. Zusätzlich wird das Ausleihkonto gesperrt. Die Sperrung wird nach Begleichen der Gebühren wieder aufgehoben. Die Mahnung und Vollstreckung der festgesetzten Forderungen und Gebühren erfolgt durch die Zahlungsabwicklung der Stadt Emsdetten.