Kindertagespflege

Kindertagespflege

Kindertagespflege ist eine familiennahe und besonders bindungsbezogene Form der Kindertagesbetreuung. Sie stellt ein gleichrangiges Angebot zur Kindertagesstätte dar. Für die Eltern entstehen die gleichen Kosten wie bei dem Besuch einer Kita. Die Kindertagespflege fördert die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person und soll die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen. Kindertagespflege hilft Familien insbesondere bei der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Maximal fünf Kinder werden von zertifizierten Kindertagespflegeperson betreut. In einer Großtagespflegestelle werden maximal neun Kinder von bis zu drei Kindertagespflegepersonen betreut. Hierbei ist die Kindertagespflege zeitlich flexibel und in der Regel zwischen 15 und 45 Stunden in Fünf-Stunden-Schritten buchbar. Die Rahmenbedingungen werden individuell zwischen Eltern und Kindertagespflegepersonen gestaltet.

Meistens findet die Betreuung im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt, sie kann aber auch in angemieteten Räumen oder in einer Großtagespflegestelle, über das gesamte Stadtgebiet verteilt, stattfinden. 

Fachberatung Kindertagespflege

       Sandra Niemann                                Andrea Wolters

       02572 922-325                           02572 922-375


E-Mail-Adresse:

kindertagespflege@emsdetten.de

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Informationen für Eltern

Vorrangig richtet sich die Kindertagespflege an alle Kinder im Alter von 1-3 Jahren.

Um den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertagespflege erfüllen zu können, ist in der Regel eine Mindestbetreuungszeit von 15 Stunden erforderlich. Zudem sollte die Betreuungszeit zum Wohle des Kindes möglichst 45 Wochenstunden nicht überschreiten.

Kindertagespflegeperson werden

Sie haben Freude am Umgang mit Kindern und suchen eine neue Herausforderung? Sie können sich vorstellen, ein oder mehrere Kind/er tagsüber im eigenen Haushalt zu betreuen? Oder können Sie eine Betreuung in Randzeiten in den frühen Morgenstunden und/oder am Nachmittag, in den Abendstunden ermöglichen? Dann nehmen Sie Kontakt zur Fachberatung für die Kindertagespflege im Jugendamt auf und qualifizieren sich. 

Nach erfolgreicher Qualifizierung können Sie längerfristig die Betreuung von Kindern im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit in Kooperation mit dem Jugendamt übernehmen.

Informationen für aktive Kindertagespflegeperson

Nach Erfüllung aller Voraussetzungen erteilt die Fachberatung eine Pflegeerlaubnis für zunächst 5 Jahre. Diese kann mit Nebenbestimmungen versehen sein. Als Kooperationspartner*in verpflichten Sie sich zu einer Zusammenarbeit mit der Fachberatung Kindertagespflege, dem Jugendamt, sowie mit den Eltern und Kindern Ihrer Betreuung. Dies bestätigen Sie durch Unterschrift der Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit.

Alle Veränderungen, die die Arbeit beeinflussen, werden der Fachberatung umgehend mitgeteilt.

Die Mitteilungspflicht besteht zum Beispiel, wenn Sie erkranken oder bei Veränderungen in den Betreuungsbedarfen der einzelnen Kinder.

Was ist zu tun wenn...


QHB Grundqualifizierung  160 Ustd. Tätigkeitsvorbereitend
Ab November 2024

Weitere Informationen folgen!