Kindertagespflege

Kindertagespflege

Kindertagespflege ist eine familiennahe und besonders bindungsbezogene Form der Kindertagesbetreuung. Sie stellt ein gleichrangiges Angebot zur Kindertagesstätte dar. Für die Eltern entstehen die gleichen Kosten wie bei dem Besuch einer Kita. Die Kindertagespflege fördert die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person und soll die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen. Kindertagespflege hilft Familien insbesondere bei der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Maximal fünf Kinder werden von zertifizierten Kindertagespflegeperson betreut. In einer Großtagespflegestelle werden maximal neun Kinder von bis zu drei Kindertagespflegepersonen betreut. Hierbei ist die Kindertagespflege zeitlich flexibel und in der Regel zwischen 15 und 45 Stunden in Fünf-Stunden-Schritten buchbar. Die Rahmenbedingungen werden individuell zwischen Eltern und Kindertagespflegepersonen gestaltet.

Meistens findet die Betreuung im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt, sie kann aber auch in angemieteten Räumen oder in einer Großtagespflegestelle, über das gesamte Stadtgebiet verteilt, stattfinden. 

Fachberatung Kindertagespflege

       Sandra Niemann                                Andrea Wolters

       02572 922-325                           02572 922-375


E-Mail-Adresse:

kindertagespflege@emsdetten.de

Informationen für Eltern

Vorrangig richtet sich die Kindertagespflege an alle Kinder im Alter von 1-3 Jahren.

Um den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertagespflege erfüllen zu können, ist in der Regel eine Mindestbetreuungszeit von 15 Stunden erforderlich. Zudem sollte die Betreuungszeit zum Wohle des Kindes möglichst 45 Wochenstunden nicht überschreiten.

  • Anmeldung

    Jedes Jahr im Herbst werden Eltern, deren Kinder bereits geboren und nicht in einer Kindertagesbetreuung untergebracht sind, schriftlich über das Anmeldeverfahren zum nächsten Kita-Jahr informiert. Eltern, deren Kinder noch nicht geboren sind, müssen sich ebenfalls bis zum Anmeldeschluss (15.11.) für die Betreuung im nächsten Kita-Jahr anmelden. Das Kita-Jahr beginnt am 01.08. Die Anmeldung für Kita und Kindertagespflege erfolgt über das STEP-Portal. Zu diesem Thema ist auch ein Flyer verfügbar.


    Da fast alle Kita-Plätze aufgrund des Einschulungstermins zum August eines Jahres vergeben werden, beginnt auch die Aufnahme in der Kindertagespflege in der Regel im Sommer.

    Sollten Sie außerhalb des Kita-Jahr-Beginns einen Betreuungsbedarf haben, ist die Vermittlung schwieriger, da sie abhängig davon ist, dass unterjährig Plätze frei werden. Dies passiert sehr selten, zum Beispiel bei:

    • Vorzeitigem Wechsel eines Kindes in die Kita
    • Wegzug eines Kindes in eine andere Stadt
    • Veränderung des Platzangebotes der Kindertagespflegeperson
    • Start einer neuen Kindertagespflegeperson  
    • Reduzierung des Betreuungsbedarfs eines Kindes


    Jede Kindertagespflegeperson hat ein eigenes Konzept und individuelle Betreuungszeiten, die im Anmeldeportal STEP dargestellt sind. Sie können Ihre Kind direkt bei bestimmten Kindertagespflegepersonen vormerken. Sie sollten darauf achten, dass Ihr tatsächlicher Bedarf zum Betreuungsangebot passt. Da Sie mehrere Vormerkungen machen müssen, jedoch unsicher bei der Auswahl sein könnten, empfehlen wir Ihnen, Ihr Kind als Erstwunsch bei der Zentralen Anmeldestelle für Kindertagespflege vorzumerken.

    Anmeldeschluss ist in jedem Jahr der 15. November. Meldungen, die nach dem Stichtag eingehen, werden nachrangig berücksichtigt. In der oben genannten schriftlichen Information zum Anmeldeverfahren wird auch über den Termin zum Tag der Offenen Tür informiert. Dieser findet jährlich - in der Regel im Herbst - für die Kindertagespflege im Familienbüro „Am Morgentaubrunnen“ statt. Dort besteht die Möglichkeit, sich weitergehend zu informieren und auch einzelne Kindertagespflegepersonen kennen zu lernen.

    Jährlich im Frühjahr findet die Aktionswoche der Kindertagespflege statt. Auch dort können Sie sich über das Angebot der Kindertagespflege informieren.

  • Vermittlung

    Nach Abschluss der Kita-Platzvergabe stehen die freien Plätze in der Kindertagespflege fest und die Vermittlung kann beginnen (ca. März).

    Die Vormerkungen der Eltern bei den ausgewählten Kindertagespflegepersonen und bei der zentralen Anmeldestelle werden durch die Fachberatung im Jugendamt gesichtet.

    Nach verschiedenen Kriterien, z.B. Alter des Kindes, Betreuungsbedarf, Geschwisterkinder etc., entscheiden die Kindertagespflegepersonen mit der Fachberatung über die Zusammenstellung der Gruppen.

    Für eine passgenaue Vermittlung benötigt die Fachberatung zusätzlich einen Antrag von den Eltern, der auf der Homepage der Stadt Emsdetten online ausgefüllt werden kann. Je flexibler Sie bzgl. Betreuungszeiten/-tagen sind, desto größer ist die Chance einer passgenauen Vermittlung.

    Nach einem Vermittlungsvorschlag lernen Kindertagespflegeperson und Familien sich kennen. Sollte das Kennenlernen nicht zur Zufriedenheit aller ausfallen, erfolgt das Gespräch mit der Fachberatung über eine mögliche Alternative.

    Je nach Kapazität kann evtl. ein weiterer Vorschlag gemacht werden.

    Nach erfolgreicher Vermittlung erhalten Sie über das STEP-Portal eine Zusage, die innerhalb von 7 Tagen bestätigt werden muss.

    Im Mai werden alle Eltern, deren Kinder neu in der Kindertagespflege betreut werden, zu einem Informationsabend ins Rathaus eingeladen.
    Im Anschluss daran erhalten sie von der Fachberatung die Unterlagen, die zur Vereinbarung mit der Kindertagespflegeperson benötigt werden.

    Danach nehmen Sie Kontakt zu ihrer Kindertagespflegeperson auf, vereinbaren sich mit ihr bezüglich Betreuungsbeginn/-zeiten und besprechen die Betreuungsvereinbarung. Das Formular mit den Betreuungszeiten (Anlage 1) wird danach durch die Kindertagespflegeperson beim Jugendamt eingereicht.

  • Elternbeiträge

    Die Höhe des Elternbeitrags richtet sich nach dem Bruttojahreseinkommen der Eltern und den gebuchten wöchentlichen Betreuungsstunden.

    Alle Regelungen zu diesem Thema können der Elternbeitragssatzung der Stadt Emsdetten entnommen werden.


    Hier geht es zur Elternbeitragstabelle. An dieser Stelle muss auch online die Erklärung zum Elterneinkommen abgegeben werden.


    Die Beiträge für die Inanspruchnahme des Angebotes der Kindertagespflege sind bei gleichem Betreuungsumfang identisch zu den Beiträgen, die bei einem Besuch einer Kindertageseinrichtung anfallen würden. 

  • Münsterlandkarte

    Die Münsterlandkarte bietet Eltern, die ihre Kinder in Kindertagespflege betreuen lassen, finanzielle Unterstützung für die Verpflegung, sofern ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Weitere Informationen und Voraussetzungen finden Sie hier.

  • Die Betreuung in der Kindertagespflege

    Eingewöhnung:

    Die Betreuung in der Kindertagespflege beginnt mit der Eingewöhnung. Für diese ist in der Regel eine vierwöchige Eingewöhnungszeit vor Arbeitsbeginn einzuplanen, um den individuellen Ansprüchen des Kindes gerecht zu werden. Die Dauer der Eingewöhnungszeit hängt vom Alter des Kindes, seinem Entwicklungsstand und den Erfahrungen ab, die es mit anderen Menschen und bisherigen Trennungssituationen gemacht hat. Jedes Kind ist einzigartig und jede Übergangszeit braucht eine individuelle Gestaltung, ausgerichtet an den Bedürfnissen, die das Kind hat.  

    Weitergehende Informationen finden sich im Flyer Eingewöhnung vom Hessischen Kindertagespflegebüro.

    Bildungsdokumentation und Entwicklungsgespräche:

    Für das verpflichtende Führen der Bildungsdokumentation sowie das Führen von Eltern- und Entwicklungsgesprächen (2x jährlich) erhält die Kindertagespflegeperson ein gesondertes Leistungsentgelt. Jede Kindertagespflegeperson führt eine Bildungsdokumentation für jedes Kind, wenn Eltern sich in der Betreuungsvereinbarung damit einverstanden erklären. Die Bildungsdokumentation wurde kreisweit einheitlich erstellt und wird den Eltern nach Abschluss der Betreuung übergeben.

    Weitergehende Informationen zur Bildungsdokumentation hier im Flyer.

  • Übergang von der Kindertagespflege in die Kindertageseinrichtung

    Die Bewilligung für den Platz in der Kindertagespflege erfolgt zunächst bis zum 31.07. des Folgejahres. Sie müssen diesen somit nicht kündigen. Sie werden im Herbst erneut angeschrieben (s.o.) und entscheiden dann, ob Ihr Kind, wenn möglich, in die Kita wechseln oder weiter bei der Kindertagespflegeperson verbleiben soll.

    Sie können Ihr Kind sowohl für einen Kita-Platz als auch für die Kindertagespflege im STEP-Portal vormerken. Sollte das Kind nicht in der Kita versorgt werden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ein weiteres Jahr in der Kindertagespflege zu verbleiben. In diesem Fall ist ein Antrag auf Weiterbewilligung der Kindertagespflege zu stellen (s. Formulare). 
    Sie sollten bedenken, dass es keinen Anspruch auf einen „nahtlosen Übergang“ beim Wechsel von der Kindertagespflege in die Kita gibt. Möglicherweise stimmt die betreuungsfreie Zeit der Kindertagespflegeperson nicht mit der Schließungszeit der Kita überein und die Eltern haben dann im Übergang einen längeren Zeitraum ohne Betreuung zu überbrücken. Dies muss bei der Planung zum Beispiel beim Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit beachtet werden.

  • Formulare

Kindertagespflegeperson werden

Sie haben Freude am Umgang mit Kindern und suchen eine neue Herausforderung? Sie können sich vorstellen, ein oder mehrere Kind/er tagsüber im eigenen Haushalt zu betreuen? Oder können Sie eine Betreuung in Randzeiten in den frühen Morgenstunden und/oder am Nachmittag, in den Abendstunden ermöglichen? Dann nehmen Sie Kontakt zur Fachberatung für die Kindertagespflege im Jugendamt auf und qualifizieren sich. 

Nach erfolgreicher Qualifizierung können Sie längerfristig die Betreuung von Kindern im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit in Kooperation mit dem Jugendamt übernehmen.

  • Voraussetzungen

    Sollten Sie Interesse an der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson haben, sind unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen. 

  • Qualifizierung

    Die grundsätzlichen Voraussetzungen hinsichtlich der persönlichen Eignung und der formalen Zugänge finden Sie ausführlich in den Richtlinien  zur Gewährung der Kindertagespflege.


    Kindertagespflegepersonen werden seit dem Jahr 2022 nach dem „Kompetenzorientierten Qualitätshandbuch Kindertagespflege“ (QHB) geschult. Die*der Kursteilnehmer*in beteiligt sich an den Qualifizierungskosten mit einem Eigenanteil von 500€.

    Möglich ist eine Verkürzung der Qualifizierung für interessierte pädagogische Fachkräfte. 

    Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität bilden sich Kindertagespflegepersonen in Fragen der frühkindlichen Entwicklung, Bildung und Erziehung regelmäßig fort. 

  • Verdienst

    Die Kindertagespflegeperson erhält vom Jugendamt je Kind eine monatliche Geldleistung, die sich nach der jeweiligen Qualifikation und dem gebuchten Stundenumfang der Eltern richtet.

    Alle Informationen und Regelungen zum Thema finden Sie in der Leistungstabelle und in den Richtlinien für die Kindertagespflege.

    Weitergehende Informationen zum Thema Selbstständigkeit finden Sie in der Broschüre „Was bleibt?!“.

  • Einstieg

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden, kann die Anmeldung zur Qualifizierung durch die Fachberatung erfolgen. Nach Abschluss der tätigkeitsvorbereitenden Qualifizierung kann nach Erteilung der Pflegeerlaubnis mit der Aufnahme von Kindern begonnen werden, um in die tätigkeitsbegleitende Qualifizierung überzugehen. Die Vergabe der Plätze erfolgt in enger Kooperation mit der Fachberatung.

    Zur Erstausstattung können Sie pro neu geschaffenen Platz 500€ Investitionskosten beantragen.

  • Großtagespflegen – Infos Leitfaden 

    Unter Großtagespflege versteht man die Betreuung und Förderung von mehr als fünf bis max. neun Kindern in einer Gruppe, die von mindestens zwei und maximal drei Kindertagespflegepersonen gemeinsam angeboten wird.
    In Emsdetten gibt es zum aktuellen Zeitpunkt drei Großtagespflegestelle. Wenn Sie als Kindertagespflegeperson Interesse an der Eröffnung/Mitwirkung in einer Großtagespflege haben, so können Sie sich diesbezüglich ausführlich in unserem Leitfaden informieren. Dieser bietet Ihnen einen Überblick über alles, was für eine Großtagespflege von Bedeutung ist.

  • Weitergehende Informationen

Informationen für aktive Kindertagespflegeperson

Nach Erfüllung aller Voraussetzungen erteilt die Fachberatung eine Pflegeerlaubnis für zunächst 5 Jahre. Diese kann mit Nebenbestimmungen versehen sein. Als Kooperationspartner*in verpflichten Sie sich zu einer Zusammenarbeit mit der Fachberatung Kindertagespflege, dem Jugendamt, sowie mit den Eltern und Kindern Ihrer Betreuung. Dies bestätigen Sie durch Unterschrift der Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit.

Alle Veränderungen, die die Arbeit beeinflussen, werden der Fachberatung umgehend mitgeteilt.

Die Mitteilungspflicht besteht zum Beispiel, wenn Sie erkranken oder bei Veränderungen in den Betreuungsbedarfen der einzelnen Kinder.

Was ist zu tun wenn...

  • ...Familien die Münsterlandkarte haben?

    Die Münsterlandkarte bietet Eltern, die ihre Kinder in Kindertagespflege betreuen lassen, finanzielle Unterstützung für die Verpflegung, sofern ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt.

    Für Kindertagespflegepersonen sind in dem Fall folgende Schritte notwendig, wenn Eltern die Münsterlandkarte nutzen möchten:

    1. Registrierung als Leistungserbringer unter www.bildungs-karte.org
    2. Die Mitarbeiter vor Ort überprüfen die Daten und schalten die Kindertagespflegeperson zur Abrechnung frei.
    3. Nach der Freischaltung erhält die Kindertagespflegeperson eine E-Mail mit der Anleitung.
    4. Am Ende des Monats müssen sie sich mit ihrer Kartennummer einloggen und die Beträge einpflegen.
    5. Mitte des darauffolgenden Monats erhalten sie das Geld.
  • …sich ein Kind verletzt hat?

    Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Kindertagespflegepersonen, was im Falle einer Verletzung eines Kindes zu tun ist:

    1. Erste Hilfe leisten: Sofort die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen, um das Kind zu versorgen.
    2. Eintrag ins Verbandbuch: Tragen Sie den Vorfall und die Erste-Hilfe-Leistung im Verbandbuch ein.
    3. Unfallanzeige erstellen: Erstellen Sie eine Unfallanzeige, um den Vorfall offiziell zu melden.
    4. Fachberatung informieren: Informieren Sie umgehend die zuständige Fachberatung über den Vorfall.

    Weitere Informationen und notwendige Formulare finden Sie auf unserer Homepage unter dem Reiter "Informationen für aktive Kindertagespflegepersonen".

  • …ich mich als Kindertagespflegeperson verletzt habe?

    Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, was im Falle einer Verletzung als Kindertagespflegeperson zu tun ist:

    1. Erste Hilfe leisten: Versorgen Sie sich selbst so gut wie möglich mit Erste-Hilfe-Maßnahmen.
    2. Notfallkontakt informieren: Kontaktieren Sie eine vertrauenswürdige Person, die schnell zur Hilfe kommen kann.
    3. Betreuung der Kinder sicherstellen: Sorgen Sie dafür, dass die Kinder in Ihrer Obhut weiterhin betreut werden, entweder durch eine zuvor organisierte Ersatzbetreuung oder durch die benachrichtigte Person.
    4. Dokumentation der Verletzung: Notieren Sie alle relevanten Details zu Ihrer Verletzung und den durchgeführten Maßnahmen.
    5. Eintrag ins Verbandbuch: Tragen Sie den Vorfall und die Erste-Hilfe-Leistung im Verbandbuch ein.
    6. Sollte der Unfall einen Arztbesuch notwendig machen, so müssen die Eltern den ArzthelferInnen mitteilen, dass es sich um einen Unfall in Kindertagespflege handelt, damit mit der Unfallkasse abgerechnet wird. Im Falle eines Arztbesuches ist von der Kindertagespflegeperson innerhalb von drei Tagen eine Unfallanzeige zu erstellen.
    7. Unfallanzeige erstellen: Erstellen Sie innerhalb von drei Tagen eine Unfallanzeige für die zuständige Berufsgenossenschaft (BGW) oder Versicherung.
    8. Arzt aufsuchen: Konsultieren Sie einen Arzt, um Ihre Verletzung professionell behandeln zu lassen und eine ärztliche Bescheinigung zu erhalten.
    9. Fachberatung informieren: Informieren Sie umgehend die zuständige Fachberatung über den Vorfall und senden Sie ihr eine Kopie der Unfallanzeige für die Kinderakte.

    Weitere Informationen und notwendige Formulare finden Sie auf unserer Homepage unter dem Reiter "Informationen für aktive Kindertagespflegepersonen".

  • Jährliche Aufgaben

    In jedem Jahr werden Sie von der Fachberatung möglichst zwei Mal in Ihren Betreuungsräumen besucht. Die Fachberatung steht Ihnen in allen Fragen beratend zur Seite.

    Sie leisten jährlich mindestens neun Fortbildungsstunden ab und weisen diese selbstständig der Fachberatung nach. Dazu gibt es u.a. die Möglichkeit, an kreisweiten Fortbildungen teilzunehmen und/oder am jährlich stattfindenden Fachtag in Emsdetten.

    Spätestens zu August des jeweiligen Jahres erklären Sie verbindlich, ob Sie auch im darauffolgendem Kita-Jahr für die Betreuung zur Verfügung stehen und teilen der Fachberatung Ihre Angebotsübersicht für das STEP Portal mit. Der Inhalt gilt als verbindliches Angebot für die interessierten Familien für das gesamte Kita-Jahr.

    Für die Vermittlung der neuen Kinder informieren Sie bis spätestens Ende des Jahres die Fachberatung über Ihre geplante betreuungsfreie Zeit für das kommende Jahr. Die Vermittlung der fristgerecht angemeldeten Kinder erfolgt durch die Fachberatung, in enger Zusammenarbeit mit Ihnen (siehe Vermittlung, Punkt Eltern)

    Nach Eingang von aktuellen Bescheiden bezüglich Krankenkasse/Pflegeversicherung, Krankentagegeldzusatzversicherung, Rentenversicherung und Unfallkasse senden  Sie diese umgehend an die Mitarbeiterinnen der wirtschaftlichen Kindertagespflege unter wijukindertagespflege@emsdetten.de .

    Sie erstellen im Jahresverlauf eine Bildungsdokumentation für jedes Kind, das länger als 6 Monate bei Ihnen betreut wird. Neben Tür- und Angelgesprächen führen Sie zwei Mal im Jahr feste Entwicklungsgespräche mit den Eltern. Diese Dienstleistung wird durch das Jugendamt pro Kind/Monat zusätzlich finanziert.

    Alle zwei Jahre:

    Alle zwei Jahre nehmen Sie eigenverantwortlich an der Fortbildung zur Ersten Hilfe am Kind und an der Hygienebelehrung teil. Die Bescheinigungen werden bei der Fachberatung eingereicht und sind Voraussetzung für die Arbeit.

    Alle 5 Jahre:

    Zur Verlängerung der Pflegeerlaubnis werden die Voraussetzungen neu überprüft. Die Fortbildung zum Thema Kinderschutz muss selbstständig aufgefrischt und bei der Fachberatung nachgewiesen werden.

    Die Pflegeerlaubnis kann jederzeit zurückgenommen oder widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen oder bei der Erteilung nicht korrekt vorgelegen haben oder eine Auflage nicht eingehalten wird.

  • Formulare 

  • Aktuelle Richtlinien


QHB Grundqualifizierung  160 Ustd. Tätigkeitsvorbereitend
Ab November 2024

Weitere Informationen folgen!