Verkehrssicherheit

Verkehrssicherheit

Wie „Geisterradler“ andere Verkehrsteilnehmende und sich selbst gefährden

Fast alle Radwege in der Stadt sind nur in eine Richtung für den Radverkehr freigegeben. Nur Außerorts oder bei selbstständig geführten Rad/-Gehwegen (wie dem Albert-Haverkamp-Weg) kommt ein befahren in beide Richtungen in Betracht. Aber auch hierfür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die Anlage muss breit genug und die Sichtbeziehungen vorhanden sein und Kreuzungen und Einmündungen sowie Überfahrten sollten eher selten vorkommen. Der Radweg muss entsprechend durch Verkehrszeichen in beide Richtungen offiziell freigegeben sein.

Wer einen Radweg dennoch regelwidrig in Gegenrichtung befährt ist ein sogenannter „Geisterradler“. Hieraus können sich folgende Konflikte ergeben:

  • Autofahrer/-innen rechnen vor allem in Bereich von Kreuzungen, Einmündungen und Gehwegüberfahrten nicht mit Radverkehr aus der falschen Richtung und es kommt zu Kollisionen.
  • Radfahrende rechnen nicht mit Radverkehr aus der falschen Richtung. Auch hier kommt es, insbesondere an Stellen mit schlechten Sichtbeziehungen, zu Kollisionen.
  • Zu-Fuß-Gehende rechnen ebenfalls nicht mit Radverkehr aus der falschen Richtung. Auch hier kann es in Folge von Kollisionen zu Verletzungen kommen.
  • Zudem wird der Fußverkehr durch Radfahrende gefährdet, die im Begegnungsfall auf den Gehweg ausweichen.

Das Radfahren auf der falschen Seite wird zudem mit einem Bußgeld geahndet. Weitere Informationen zum Thema „Geisterradler“ finden Sie auch in unserem Flyer:


Weitere Informationen zum Verhalten im Straßenverkehr

Erläuterungsvideo zum Thema Radwegebenutzungspflicht

Immer wieder berichten Radfahrende, dass sie im Straßenverkehr von Autofahrerinnen und Autofahrern auf der Straße nicht als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmende akzeptiert werden. Insbesondere in Bereichen mit nicht benutzungspflichtigen Radwegen kommt es zu solchen Situationen. Dies ist für alle Verkehrsteilnehmenden aber insbesondere den Radfahrenden sehr unangenehm. Begründet liegt das in dem mangelnden Wissen darum, was eine Radwegebenutzungspflicht ist und wann diese gilt. Insbesondere im Zusammenhang mit der Markierung von Radfahrpiktogrammen im Brookweg, die auf das erlaubte Fahren der Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Straße hinweisen sollen, kam es erneut zu vielen Fragen bei den Bürgerinnen und Bürgern. Daher hat die Stadt Emsdetten mit Fördermitteln des Verkehrsministeriums NRW ein Erklärvideo erstellen lassen, dass die Radwegebenutzungspflicht erläutern soll und zudem erklärt, warum das Radfahren auf der Fahrbahn teilweise sicherer ist. Erstellt wurde das Video durch die Firma Joker – Film aus Münster. 

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