Fahrradstraßen

Fahrradstraßen in Emsdetten

Die Stadt Emsdetten möchte den Radverkehr intensiv fördern. Als Teil des Umweltverbundes soll er, laut Zielkonzept des Integrierten Mobilitätskonzeptes, zum Mobilitätsrückgrat ausgebaut werden. Darüber hinaus werden innerhalb Emsdettens bereits heute 51 % aller Wege mit dem Fahrrad zurückgelegt. Der Radverkehr hat damit den höchsten Anteil am Modal Split von allen Verkehrsmitteln in Emsdetten (s. hierzu Kurzbericht zur Mobilitätsbefragung). 

Daher wurde im Integrierten Mobilitätskonzept die Maßnahme Nr. 4.1.1 Ausweisung von Fahrradstraßen und Fahrradzonen  beschlossen. Diese Maßnahme umfasst ein Netz an Fahrradstraßen, dass die gesamte Kernstadt erschließen soll. Die folgenden Straßen werden, vorbehaltlich abschließender politischer Beschlüsse, sukzessive zu Fahrradstraßen: Goldbergweg, Blumenstraße, Münsterkamp/Bachstraße, Brookweg, Grünring/Westring/Droste-Hülshoff-Allee, Vennweg (von Westumer Landstraße bis Amtmann-Schipper-Straße), Bernhardstraße, Rheiner Straße (von Amtmann-Schipper-Straße bis Elberstraße), Schützenstraße und Lindenstraße. Blumenstraße und Goldbergweg sind seit 2023 die ersten Fahrradstraßen in Emsdetten. Die Planungen basieren auf den bereits 2021 beschlossenen Grundzügen für die Gestaltung von Fahrradstraßen in Emsdetten. Diese wurden, in Abstimmung mit dem Kreis Steinfurt, nochmals leicht abgeändert, sodass im gesamten Kreis einheitliche Standards für die Gestaltung von Fahrradstraßen gelten.  

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Seit 2023 ist die Blumenstraße, gemeinsam mit dem Goldbergweg, eine der ersten Fahrradstraßen in Emsdetten. 

Welche Verkehrsregeln gelten auf einer Fahrradstraße

Durch die Kennzeichnung einer Straße als Fahrradstraße wird eine Fahrbahn vorrangig dem Radverkehr zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet, dass die gesamte Fahrbahn zum Radweg wird. Dadurch wird für den Radverkehr eine attraktive Verbindung geschaffen, auf der er Vorrang genießt. Fahrradstraßen werden in der Regel für den Kfz – Verkehr freigegeben, damit die Zufahrt zu den Grundstücken weiterhin mit dem Auto gewährleistet ist. Dies geschieht entweder über das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ oder, wenn zum Verlassen eines Bereichs das Befahren der Fahrradstraße mit dem Pkw erforderlich ist, mit dem Zusatzzeichen „Kfz frei“. Weitere Informationen finden Sie im Flyer zu Fahrradstraßen.

Das bleibt gleich

Das ändert sich

Das galt schon immer

  • Es gilt weiterhin eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
  • Der Radverkehr genießt auf der Fahrradstraße Vorrang
  • Radfahrende dürfen nicht bedrängt oder zum Fahren am Fahrbahnrand oder dem Gehweg genötigt werden
  • Das Befahren mit dem Auto ist bei entsprechender Beschilderung weiterhin möglich
  • Radfahrende dürfen nun nebeneinander fahren

  • Radfahrende dürfen nur mit einem Abstand von mindestens
    1,5 m überholt werden
  • Durch gegenseitige Rücksichtnahme steigt die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden
  • Die Fahrradstraße hat Vorrang gegenüber den kreuzenden und einmündenden Straßen
  • Radfahrende sind gleichberechtigte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer

Erklärvideo zu Fahrradstraßen

Auf Fahrradstraßen gelten andere Verkehrsregeln als beispielsweise in einer Tempo-30-Zone. Die Stadt Emsdetten möchte daher mit einem Erklärvideo die Straßenverkehrsregeln auf Fahrradstraßen erläutern. 

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FAQ-Liste zu Fahrradstraßen