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Förderprogramm proKLIMA Emsdetten
Förderprogramm proKLIMA Emsdetten
Klimaschutz und Klimaanpassung im privaten Raum fördern
Kommunen kommt bei der Umsetzung vorgegebener Klimaleitziele auf kommunaler als auch auf nationaler Ebene eine besondere Rolle zu. Denn Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen werden direkt vor Ort in den Städten und Gemeinden realisiert. Die Stadt Emsdetten hat es sich mit dem Klimaleitziel „Klimaneutralität in Emsdetten" zur Aufgabe gemacht, Maßnahmen zum Klimaschutz und der Klimaanpassung durchzuführen und zu fördern.
Mit der Förderrahmenrichtlinie proKLIMA Emsdetten sollen finanzielle Anreize geschaffen werden, um Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an das Klima im privaten Raum zu fördern. Hierfür hat der Rat der Stadt Emsdetten Fördermittel in Höhe von 25.000 Euro für das Jahr 2024 bereitgestellt.
Mit den Mitteln sollen
- der Ausbau der Erneuerbaren Energien vorangetrieben werden und Mini-Solaranlagen für Bildungseinrichtungen gefördert werden,
- Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, der mit der globalen Erwärmung aber auch Extremwetterlagen einhergeht, gefördert werden, um zukünftige Schäden soweit wie möglich abzumildern oder gänzlich zu vermeiden,
ProKLIMA zielt dabei auf eine Beteiligung und Mitwirkung aller Emsdettener Bürgerinnen und Bürger sowie der in Emsdetten ansässigen Unternehmen ab:
- Für den lokalen Klimaschutz, durch Einsparung von Treibhausgasen,
- für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels,
- durch die Zusammenarbeit mit lokalen Akteurinnen und Akteuren sowie
- durch Öffentlichkeitsarbeit für den lokalen Klimaschutz.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Anfragen richten Sie bitte an stadtplanung@emsdetten.de.
FAQ
1. Für den Schutz der Daten muss ein geforderter Nachweis der Einhaltung des Art. 13/14 DSGVO beigebracht werden. Wie geht das?
Bei der Antragstellung (Antrag auf Förderung) wird automatisch der Datenschutzhinweis angezeigt. Dieser sollte unbedingt gelesen werden. Erst wenn der Datenschutzhinweis akzeptiert wird, kann der Antrag weiter bearbeitet werden.
2. Förderfähig sind bei Eigenleistung nur Dachflächen bis zu 25m².
a. Besteht die Möglichkeit, Dachflächen mit mehr als 25m² selbst zu begrünen, aber von der Gesamtfläche nur 25m² gefördert zu bekommen?
Nein, dies ist nicht möglich. Je größer die zu begrünende Fläche wird, umso höher sind die technischen Herausforderungen sowie die Notwendigkeit der fachkundigen und sorgfältigen Bearbeitung.
b. Besteht alternativ die Möglichkeit, dass man auch die über 25m² hinausgehenden Materialkosten bei Eigenleistung gefördert bekommt, da man selbst Fachkenntnisse besitzt?
Dieser Passus wurde eingefügt, weil es um die korrekte Ausführung der Arbeiten und dem anschließenden „Funktionieren“ des Daches geht.
Dies bedeutet, dass Menschen ohne Fachkenntnisse ggfls. nicht alles bedenken und es möglicherweise, aufgrund nicht sachgerecht durchgeführter Tätigkeiten, zu Folgeschäden kommen kann. Wichtig ist, dass die Arbeiten mit Fachkenntnissen und Sorgfalt ausgeführt und alle technischen Standards eingehalten werden. Die Stadt Emsdetten übernimmt keinerlei Haftungen für unsachgemäße Ausführungen.
Sofern der Antragstellende seine Fachkenntnisse schlüssig vorlegt und damit Fachkunde nachgewiesen wird, können auch größere Dachflächen in Eigenleistung begrünt werden.
Selbstverständlich nur dann, wenn auch die anderen Anforderungen erfüllt sind.
3. Die Dachbegrünung muss auf einer Asbest- und PVC- freien Dachabdichtung aufgebracht werden.
a. Ihre Immobilie ist recht neu und bei der Dachabdichtung wurde auf Bitumen verzichtet und stattdessen hochpolymerer PVC aufgebracht. Ist dies ein Förderausschluss?
Selbstverständlich muss nicht nach wenigen Jahren das Dach neu eingedeckt bzw. abgedichtet werden. Sie können eine nicht-PVC-haltige Wurzelsperre auf Ihr Dach aufbringen. Dadurch wird das Gründach nicht auf der PVC-Bahn sondern auf der Wurzelsperre errichtet.
b. Ihre Immobilie ist in die Jahre gekommen. Bei der Dachabdichtung wurde unbekanntes Material, PVC oder Asbest verwendet. Ist dies ein Förderausschluss?
Wenn Sie nicht wissen, mit welchem Material ihr Dach abgedichtet ist, so fragen Sie bitte in eigenem Interesse vorher eine Person mit Fachkenntnissen. Ggfls. ist das Dach ohnehin in die Jahre gekommen, stellenweise undicht oder porös. Dann sollte Fachpersonal einen Rat abgeben. Möglicherweise ist es sinnvoll zunächst das Dach zu sanieren.
4. Welche Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden, wenn die Dachbegrünung in Eigenleistung durchgeführt werden soll?
Die Dachbegrünung ist gemäß der Dachbegrünungsrichtlinie der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.4 oder des Berufsverbands Gebäude-Grün e.V.5 zu erstellen.
Bei der Richtlinie handelt es sich um ein bekanntes und einschlägiges Regelwerk: https://www.fll.de/themen/gremien/uebersicht-fachgremien/bauwerksbegruenung?sword_list%5B0%5D=Dachbegr%C3%BCnung&no_cache=1#cb0. Die Richtlinie kann gerne nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus eingesehen werden.
Der Berufsverband „Gebäude-Grün e.V“ hat auf seiner Internetseite diverse Hinweise zum Aufbau von Dachbegrünungen veröffentlicht.
a. Besteht die Möglichkeit einen Anforderungskatalog mit konkreten technischen Anforderungen durch die Stadt Emsdetten zu bekommen?
Nein. „Die“ korrekten technischen Anforderungen gibt es nicht, da es verschiedene Dachtypen und Unterkonstruktionen gibt. Daher wurden in die Förderrichtlinie nur minimale Anforderungen aufgenommen. Mit der Förderrichtlinie sollen keine Hürden aufgebaut werden, sondern Gründächer gefördert werden.
Diese Minimalanforderungen sind in der Richtlinie unter dem Punkt Teil 4: Spezielle Bedingungen Seite 15 unter „Bedingungen“ definiert.
b. Wie erfolgt die Überprüfung des begrünten Daches?
Es handelt sich hier um ein Förderprogramm. Die antragstellende Person oder das beauftragte Unternehmen bescheinigt, dass die Arbeiten nach den Bestimmungen der Richtlinie durchgeführt wurden.
a. Erfolgt eine Abnahme durch Fachpersonal vor Ort?
Eine Abnahme durch Fachpersonal wird nicht durchgeführt. Stichpunktprüfungen sind aber nicht ausgeschlossen.
5. Ist es notwendig, dass Erbbauberechtigte ein schriftliches Einverständnis vom Grundstückseigentümer vorlegen, um eine Förderung zu beantragen? Welche Informationen müssen in der Einverständniserklärung enthalten sein?
Ja, es muss ein schriftliches Einverständnis vom Grundstückseigentümer vorgelegt werden.
Sie können die folgenden Musteranschreiben verwenden oder ein formloses Schreiben zu dem Antrag hinzufügen.
- Musteranschreiben an die Vermieterin/ den Vermieter der Immobilie
- Musteranschreiben an die Erbbaugebenden der Immobilie
Informationen zur Förderung
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Wann ist ein Antrag zu stellen?
Bereitgestellte Mittel in 2024 | zur Verfügung stehende Mittel | ausgezahlte Summe | reservierte Summe | eingegangene Anträge | |
Baustein 1 Mini-Solaranlagen | 5.000 € | 5.000 € | 0 € | 0 € | 0 |
Baustein 2 Gründächer & Entsiegelungsmaßnahmen | 20.000 € | 16.654,54 € | 1.345,36 € | 2.000,10 € | 2x Gründächer 2x Entsiegelungsmaßnahmen |
Bausteine der Förderrichtlinie
Baustein 1: Ausbau der Erneuerbaren Energien
Es werden Maßnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung gefördert, weil hierdurch ein wichtiger und entscheidender Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen in Emsdetten geleistet wird.
Mini-Solaranlagen für Bildungseinrichtungen und eingetragene Vereine
Die Bildungsträger haben den Auftrag, Wissen zu vermitteln. Gerade in den Kitas und Schulen wird hier ein wesentlicher Beitrag geleistet. Der Einsatz der Solarmodule im freien Lernen und im Unterricht sind eine einfache Möglichkeit, Kinder und Jugendliche über umweltfreundliche Stromerzeugung durch Photovoltaik aufzuklären. Dieses (neue) Wissen wird über die Kinder und Jugendlichen durch Gespräche in die Familien weitergetragen. Hierdurch können sich Nachahmungseffekte ergeben. Durch die dauerhafte Installation einer Mini-Solaranlage kann die Einrichtung neben der Bildungsvermittlung jede Kilowattstunde (kWh) des produzierten Stroms nutzen. Den Kindern und Jugendlichen soll aufgezeigt werden, wie die Photovoltaik (Stromgewinnen durch die Sonne) als regenerative Energie zum Klimaschutz beiträgt. Die eingetragenen Vereine haben neben dem wirtschaftlichen Aspekt der Senkung der Energiekosten ebenfalls einen Bildungsauftrag zu erfüllen. Bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit und vor allem vereinsintern tragen sie die Ziele des Förderprogramms weiter. Hierbei sollen die Bildungseinrichtungen und eingetragenen Vereine mit diesem Förderbaustein unterstützt werden. Die Stadt Emsdetten wird ihre Förderung auf mehrere Jahre auslegen, um sukzessive die Bildungseinrichtungen ausstatten zu können.
Unter dem Begriff Mini-Solaranlagen sind Plug-in-Solaranlagen, Balkonsolaranlagen oder Steckersolaranlagen zu verstehen.
Antragsberechtigt sind: alle Bildungseinrichtungen in Emsdetten und deren Träger, alle eingetragenen Vereine in Emsdetten
Förderhöhe: 750 €, jedoch maximal 50 % der förderfähigen Kosten
Förderfähige Kosten Bedingungen Nachweise Installation einer Mini-Solaranlage.
Anschaffung einer Mini-Solaranlage.
Weitere notwendige Anschaffungen oder Leistungen, wie die Vorbereitung des Gebäudes, eine Halterung, neue vorgeschriebene Steckdosen, ….
Fachgerechter Einbau und Erstinstallation.
Die Verantwortung für die Mini-Solaranlagen obliegt den Antragstellenden.
Es wird eine für die Einrichtung angepasste eigene Umsetzungsstrategie erwartet, diese ist selbstverantwortlich ins Unterrichtsportfolio einzubinden und langfristig zu verstetigen.
Die Bindungsfrist beträgt fünf Jahre.
Die korrekte Umsetzung/Installation muss unter Beachtung der gängigen Sicherheitsaspekte erfolgen.
Die Installation der Mini-Solaranlagen ist nur mit Genehmigung der Immobilieneigentümerin/des -eigentümers durchführbar.
Möglicherweise notwendige Elektroarbeiten sind ausschließlich von einer Person/einem Betrieb mit Fachkundenachweis durchzuführen.
Es sind eigenständig alle Erlaubnisse einzuholen und Verträge zu schließen.
Bei Nichteinhaltung der Förderbedingungen ist der Förderbetrag zurückzuzahlen.
Rechnungen und Kaufverträge sowie alle Zahlungsnachweise.
Kopie der Anmeldung bei den Stadtwerken Emsdetten GmbH.
Genehmigung der/des Immobilien- bzw. Grundstückseigentümers.
Genehmigung des Bildungsträgers/der Schulleitung.
Nachweise über die fachgerechte Installation (insbesondere Sachkunde Elektrik).
Unterrichtsportfolio und Umsetzungsstrategie (ca. 1 DIN A 4 Seite).
Fotos des Standortes vor der Maßnahme.
Fotos des Standortes nach der Maßnahme.
Beispiel: Balkonsolaranlage
Baustein 2: Anpassung an den Klimawandel
Es werden Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, der mit einer globalen Erwärmung aber auch Extremwetterlagen einhergeht, gefördert, weil zukünftige Schäden so weit wie möglich abgemildert oder vermieden werden sollen.
Dachbegrünung
Dieser Baustein fördert die Anlage von Gründächern, da hierdurch ein wichtiger Beitrag zur klimaangepassten Optimierung von Gebäuden und ein Beitrag zur Verbesserung des lokalen Stadtklimas geleistet werden kann. Mit den Gründächern sollen die sommerliche Hitzebelastung verringert, die Staubbindung verbessert und die Luftfeuchtigkeit erhöht werden. Das innerstädtische Klima wird sich insgesamt verbessern, wodurch die Lebensqualität in Emsdetten gesteigert und die Wohn- und Aufenthaltsqualität positiv beeinflusst wird. Zudem tragen Gründächer auch zur Steigerung der Artenvielfalt bei.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Genossenschaften, alle Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer, Mieterinnen und Mieter mit Einverständnis der Eigentümerin/des Eigentümers, Erbbauberechtigte mit Zustimmung der Eigentümerin/des Eigentümerss
Förderhöhe: 30 €/m², jedoch maximal 50 % der förderfähigen Kosten, 5.000 € als maximale Förderhöhe pro Objekt (Adresse, Liegenschaft, Baukörper)
Förderfähige Kosten Bedingungen Nachweise Anlage eines Gründaches für mindestens 10 Jahre.
Planung und Bau eines Gründaches.
Förderung nur mit schriftlichem Einverständnis der Grundstückseigentümerin/Grundstückseigentümer.
Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen. Dachbegrünungen, die bau-, satzungsrechtlich oder anderweitig gesetzlich vorgeschrieben sind, können nicht gefördert werden; etwaige zusätzlich zur Verpflichtung begrünte Flächen werden anteilig gefördert.
Die Dachbegrünung ist gemäß der Dachbegrünungsrichtlinie der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.[1] oder des Berufsverbands Gebäude-Grün e.V.[2] zu erstellen.
Die minimal geförderte Flächengröße beträgt 12 m².
Bis 25,0 m² ist die Anlage einer Dachbegrünung in Eigenleistung möglich.
Ab 25,1 m² muss ein Fachbetrieb (vgl. FN 5) oder vergleichbarer Fachbetrieb die Arbeiten ausführen.
Die Dachbegrünung muss auf einer Asbest- und PVC- freien Dachabdichtung aufgebracht werden.
Die Substratschicht muss mind. 5 cm Aufbaudicke betragen, zusätzlich ist eine geeignete Noppenfolie zur Wasserspeicherung zu installieren.
Mehrjährige und vorrangig heimische Pflanzen sind zu verwenden.
Das Gründach muss mindestens 10 Jahre erhalten werden.
[1] www.galabau-nrw.de, Galabau-Betrieb www.galabau-nrw.de/fachbetriebssuche
Lageplan (Flurkarte) oder eine aussagefähige Skizze, aus der hervorgeht, welche Maßnahme auf welchem Gebäudeteil durchgeführt wird oder wurde.
Genehmigung der Immobilieneigentümerin/des Immobilieneigentümers bzw. der Grundstückseigentümerin/des Grundstückseigentümers.
Für denkmalgeschützte Gebäude ist die Zustimmung der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Emsdetten vorzulegen (Fachdienst 63 - Gebäudemanagement und Bauaufsicht).
Rechnungen (Brutto) und Kaufverträge sowie Zahlungsnachweise (Schlussrechnung mit Angabe der förderfähigen Kosten).
Rechnung des Fachbetriebs bei einer Dachbegrünungsmaßnahme die größer als 25,1 m² ist.
Darstellung und Beschreibung des Schichtaufbaus.
Pflanzliste und Bestätigung, dass es sich um mehrjährige heimische Pflanzen handelt.
Fotos der Fläche vor der Maßnahme.
Fotos der Fläche nach der Maßnahme.
Beispiel: Dachbegrünung
Stichworte mögliche Einträge/Beispiele Motivation: ca. 250 bis 500 Zeichen
Mit einer kurzen Begründung
z.B.: Wir möchten unser Carportdach aufwerten und gleichzeitig Nahrung für Insekten bereitstellen. Zudem leisten wir damit einen Beitrag, das Kleinklima in unserer Straße zu verbessern. Wir gehen mit gutem Beispiel voran, wie wir meinen. Gerne stehen wir als Ansprechpartner zur Verfügung.
Baustein: Extensive/intensive Dachbegrünung, Dachgarten Beschreibung: Großes Mehrfamilienhaus, Einfamilienhaus, Nebengebäude Pflanzbeispiele: Sedum-Arten, Nutzpflanzen, Stauden Umsetzung: 02/2024 – 04/2024 berücksichtigte Fläche: 25 m² Spiel-, Wege- und Sitzfläche: 0 m² Investitionssumme brutto: 2.000 Euro Fördermittel: 750 Euro Fotos: Vorher, Bauphase, Nachher und ein Detailfoto Baustein 2: Entsiegelungsmaßnahmen
Dieser Baustein fördert die Entsiegelung von Flächen durch das Entfernen von Pflastersteinen, Asphalt, Beton und anderen nicht luft- und wasserdurchlässigen Bodenbelägen und die anschließende Begrünung dieser Flächen. Hierdurch wird das natürliche Bodenprofil mit seinen ökologischen Funktionen wiederhergestellt. Dazu gehört die Regulierung des Wasserhaushalts, Filterung des Niederschlags und die Lebensraumfunktion. Durch die Begrünung dieser Flächen und der damit einhergehenden Beschattung und Verdunstungskühlung wird das lokale Stadtklima deutlich verbessert. Der Ablauf von Starkniederschlägen wird erleichtert, somit die Kanalisation entlastet und das Prinzip der wassersensiblen Stadt (Schwammstadt) verfolgt.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Genossenschaften, alle Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer, Mieterinnen und Mieter mit Einverständnis der Eigentümerin/des Eigentümers, Erbbauberechtigte mit Zustimmung der Eigentümerin/des Eigentümers
Förderhöhe: 50 €/m², jedoch maximal 50 % der förderfähigen Kosten, 5.000 € als maximale Förderhöhe pro Objekt (Adresse, Liegenschaft, Baukörper)
Förderfähige Kosten Bedingungen Nachweise Maßnahmen, bei denen (teil-) versiegelte Flächen (z. B. Asphalt, Pflaster) zurückgebaut und dauerhaft begrünt werden.
Förderfähig sind alle anfallenden Planungs-, Material- und Baukosten, die im direkten Zusammenhang mit der Entsiegelung und der Begrünung stehen; außerdem Entsorgungskosten des alten Bodenbelags.
Teilentsiegelungen (z. B. durch Rasengittersteine) werden nicht gefördert.
Förderung nur mit schriftlichem Einverständnis der Grundstückseigentümerin/des Grundstückseigentümers.
Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen. Entsiegelungen, die bau-, satzungsrechtlich oder anderweitig gesetzlich vorgeschrieben sind, können nicht gefördert werden; etwaige zusätzlich zur Verpflichtung entsiegelte Flächen werden anteilig gefördert.
Minimal geförderte Flächengröße 10 m² (zusammenhängende Flächen).
Mehrjährige und vorrangig heimische und insektenfreundliche Pflanzen; im Endzustand flächendeckend. Kein Rasen. Soweit möglich Gehölzpflanzungen.
Dauerhafte Entsiegelung (mindestens 10 Jahre).
Lageplan (Flurkarte) oder eine aussagefähige Skizze, aus der hervorgeht, welche Maßnahme auf welchem Gebäudeteil durchgeführt wird oder wurde.
Fotos der Fläche vor der Maßnahme.
Fotos der Fläche nach der Maßnahme.
Genehmigung der Immobilieneigentümerin/des Immobilieneigentümers bzw. der Grundstückseigentümerin/des Grundstückseigentümers.
Rechnungen (Brutto) und Kaufverträge sowie Zahlungsnachweise (Schlussrechnung mit Angabe der förderfähigen Kosten).
Darstellung und Beschreibung Neubepflanzung mit Pflanzliste.