Förderprogramm proKLIMA Emsdetten

Förderprogramm proKLIMA Emsdetten

Klimaschutz und Klimaanpassung im privaten Raum fördern

Die Internetseite wird derzeit aktualisiert Die aktuellsten Infos finden Sie zurzeit hier.

Kommunen kommt bei der Umsetzung vorgegebener Klimaleitziele auf kommunaler als auch auf nationaler Ebene eine besondere Rolle zu. Denn Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen werden direkt vor Ort in den Städten und Gemeinden realisiert. Die Stadt Emsdetten hat es sich mit dem Klimaleitziel „Klimaneutralität in Emsdetten" zur Aufgabe gemacht, Maßnahmen zum Klimaschutz und der Klimaanpassung durchzuführen und zu fördern. 

Mit der Förderrahmenrichtlinie proKLIMA Emsdetten sollen finanzielle Anreize geschaffen werden, um Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an das Klima im privaten Raum zu fördern. Hierfür hat der Rat der Stadt Emsdetten Fördermittel in Höhe von 35.000 Euro für das Jahr 2025 bereitgestellt. 

Mit den Mitteln sollen 

  • der Ausbau der Erneuerbaren Energien vorangetrieben werden und Mini-Solaranlagen für Bildungseinrichtungen, eingetragene Vereine und finanzschwache Haushalte gefördert werden,
  • Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, der mit der globalen Erwärmung aber auch Extremwetterlagen einhergeht, gefördert werden, um zukünftige Schäden soweit wie möglich abzumildern oder gänzlich zu vermeiden.

proKLIMA zielt dabei auf eine Beteiligung und Mitwirkung aller Emsdettener Bürgerinnen und Bürger sowie der in Emsdetten ansässigen Unternehmen ab:

  • Für den lokalen Klimaschutz, durch Einsparung von Treibhausgasen,
  • für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels,
  • durch die Zusammenarbeit mit lokalen Akteurinnen und Akteuren sowie 
  • durch Öffentlichkeitsarbeit für den lokalen Klimaschutz.

Weitere Informationen finden Sie hier: 

Anfragen richten Sie bitte an stadtplanung@emsdetten.de.


FAQ

  • 1. Für den Schutz der Daten muss ein geforderter Nachweis der Einhaltung des Art. 13/14 DSGVO beigebracht werden. Wie geht das?

    Bei der Antragstellung (Antrag auf Förderung) wird automatisch der Datenschutzhinweis angezeigt. Dieser sollte unbedingt gelesen werden. Erst wenn der Datenschutzhinweis akzeptiert wird, kann der Antrag weiter bearbeitet werden.

  • 2. Förderfähig sind bei Eigenleistung nur Dachflächen bis zu 25m². 

    a.      Besteht die Möglichkeit, Dachflächen mit mehr als 25m² selbst zu begrünen, aber von der Gesamtfläche nur 25m² gefördert zu bekommen?

    Nein, dies ist nicht möglich. Je größer die zu begrünende Fläche wird, umso höher sind die technischen Herausforderungen sowie die Notwendigkeit der fachkundigen und sorgfältigen Bearbeitung.

    b.      Besteht alternativ die Möglichkeit, dass man auch die über 25m² hinausgehenden Materialkosten bei Eigenleistung gefördert bekommt, da man selbst Fachkenntnisse besitzt?

    Dieser Passus wurde eingefügt, weil es um die korrekte Ausführung der Arbeiten und dem anschließenden „Funktionieren“ des Daches geht.

    Dies bedeutet, dass Menschen ohne Fachkenntnisse ggfls. nicht alles bedenken und es möglicherweise, aufgrund nicht sachgerecht durchgeführter Tätigkeiten, zu Folgeschäden kommen kann. Wichtig ist, dass die Arbeiten mit Fachkenntnissen und Sorgfalt ausgeführt und alle technischen Standards eingehalten werden. Die Stadt Emsdetten übernimmt keinerlei Haftungen für unsachgemäße Ausführungen.

    Sofern der Antragstellende seine Fachkenntnisse schlüssig vorlegt und damit Fachkunde nachgewiesen wird, können auch größere Dachflächen in Eigenleistung begrünt werden.

    Selbstverständlich nur dann, wenn auch die anderen Anforderungen erfüllt sind. 

  • 3. Die Dachbegrünung muss auf einer Asbest- und PVC- freien Dachabdichtung aufgebracht werden.

    a.      Ihre Immobilie ist recht neu und bei der Dachabdichtung wurde auf Bitumen verzichtet und stattdessen hochpolymerer PVC aufgebracht. Ist dies ein Förderausschluss?

    Selbstverständlich muss nicht nach wenigen Jahren das Dach neu eingedeckt bzw. abgedichtet werden. Sie können eine nicht-PVC-haltige Wurzelsperre auf Ihr Dach aufbringen. Dadurch wird das Gründach nicht auf der PVC-Bahn sondern auf der Wurzelsperre errichtet.

    b.      Ihre Immobilie ist in die Jahre gekommen. Bei der Dachabdichtung wurde unbekanntes Material, PVC oder Asbest verwendet. Ist dies ein Förderausschluss?

    Wenn Sie nicht wissen, mit welchem Material ihr Dach abgedichtet ist, so fragen Sie bitte in eigenem Interesse vorher eine Person mit Fachkenntnissen. Ggfls. ist das Dach ohnehin in die Jahre gekommen, stellenweise undicht oder porös. Dann sollte Fachpersonal einen Rat abgeben. Möglicherweise ist es sinnvoll zunächst das Dach zu sanieren. 

  • 4. Welche Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden, wenn die Dachbegrünung in Eigenleistung durchgeführt werden soll? 

    Die Dachbegrünung ist gemäß der Dachbegrünungsrichtlinie der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.4 oder des Berufsverbands Gebäude-Grün e.V.5 zu erstellen.

    Bei der Richtlinie handelt es sich um ein bekanntes und einschlägiges Regelwerk: https://www.fll.de/themen/gremien/uebersicht-fachgremien/bauwerksbegruenung?sword_list%5B0%5D=Dachbegr%C3%BCnung&no_cache=1#cb0. Die Richtlinie kann gerne nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus eingesehen werden.

    Der Berufsverband „Gebäude-Grün e.V“ hat auf seiner Internetseite diverse Hinweise zum Aufbau von Dachbegrünungen veröffentlicht.

    a.      Besteht die Möglichkeit einen Anforderungskatalog mit konkreten technischen Anforderungen durch die Stadt Emsdetten zu bekommen?

    Nein. „Die“ korrekten technischen Anforderungen gibt es nicht, da es verschiedene Dachtypen und Unterkonstruktionen gibt. Daher wurden in die Förderrichtlinie nur minimale Anforderungen aufgenommen. Mit der Förderrichtlinie sollen keine Hürden aufgebaut werden, sondern Gründächer gefördert werden.

    Diese Minimalanforderungen sind in der Richtlinie unter dem Punkt Teil 4: Spezielle Bedingungen Seite 15 unter „Bedingungen“ definiert.

    b.      Wie erfolgt die Überprüfung des begrünten Daches?

    Es handelt sich hier um ein Förderprogramm. Die antragstellende Person oder das beauftragte Unternehmen bescheinigt, dass die Arbeiten nach den Bestimmungen der Richtlinie durchgeführt wurden.

    a.      Erfolgt eine Abnahme durch Fachpersonal vor Ort?

    Eine Abnahme durch Fachpersonal wird nicht durchgeführt. Stichpunktprüfungen sind aber nicht ausgeschlossen. 

  • 5. Ist es notwendig, dass Erbbauberechtigte ein schriftliches Einverständnis vom Grundstückseigentümer vorlegen, um eine Förderung zu beantragen? Welche Informationen müssen in der Einverständniserklärung enthalten sein?

    Ja, es muss ein schriftliches Einverständnis vom Grundstückseigentümer vorgelegt werden.

    Sie können die folgenden Musteranschreiben verwenden oder ein formloses Schreiben zu dem Antrag hinzufügen. 

Informationen zur Förderung


Bereitgestellte Mittel in 2024zur Verfügung
stehende Mittel
 ausgezahlte
Summe
 reservierte Summe eingegangene Anträge
Baustein 1
Mini-Solaranlagen
5.000 €
5.000 €
0 €
0 €
0
Baustein 2
Gründächer & Entsiegelungsmaßnahmen 
20.000 €
20.000 €0 €
0 €
0
Baustein 3
Gründächer & Entsiegelungsmaßnahmen 
10.000 €10.000 €0 €0 €0

Bausteine der Förderrichtlinie

  • Baustein 1: Ausbau der Erneuerbaren Energien 

    Die Stadt Emsdetten fördert die Anschaffung und Installation von steckerfertigen Mini-Photovoltaikanlagen, sogenannten Balkonkraftwerken, entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen und Vorgaben.
    Balkonkraftwerke bestehen in der Regel aus zwei Photovoltaikmodulen und einem Wechselrichter (800W), welche direkt via Steckdose an die 220V-Hausstromversorgung angeschlossen werden. Die Leistung der Module kann dabei unterschiedlich ausfallen, darf aktuell aber nicht 2.000Wp überschreiten (Solarpaket I vom 16.05.2024).  

    Durch die direkte Einspeisung wird der Anteil des bezogenen Stroms (z.B. durch die Stadtwerke) reduziert. Die Einsparungen zeigen sich daher in Form von geringeren Energiekosten. Die produzierte Menge Strom ist von mehreren Faktoren abhängig. Diese sind z.B. Leistung und Ausrichtung der Module, mögliche Verschattung, Sonneneinstrahlung/Jahreszeit. Anlagen mit Modulen von 800Wp können im optimalen Fall durchaus bis zu 5kWh Strom pro Tag (ca. 800kWh pro Jahr) liefern. Je nach Strombezugskosten und Anschaffungskosten können sich solche Balkonkraftwerke binnen weniger Jahre bezahlt machen und sparen dann Kosten ein.

    Die Stadt Emsdetten fördert mit dem Baustein 1 insbesondere auch Haushalte, die kein Eigentum haben und auf finanzielle Unterstützung durch den Staat angewiesen sind. 

    Durch die finanzielle Unterstützung soll so die Möglichkeit geschaffen werden, dass auch sie einen Beitrag zur Energiewende leisten und so auch ihre Kosten zu senken können. Zusätzlich werden auch weiterhin ehrenamtliche Vereine und Bildungseinrichtungen unterstützt. Diese gelten als Multiplikatoren und sollen die Verbreitung solcher Anlagen unterstützen.

    MINI-PHOTOVOLTAIKANLAGEN FÜR BILDUNGSEINRICHTUNGEN, EINGETRAGENE VEREINE

    Bildungseinrichtungen und eingetragene Vereine dienen als Multiplikatoren. Zum einen profitieren sie selbst von den wirtschaftlichen Aspekten, zum anderen sollen sie durch Kommunikation innerhalb ihrer Strukturen ein positives Bild von erneuerbaren Energien vermitteln.

    Antragsberechtigt sind: alle Bildungseinrichtungen in Emsdetten und deren Träger sowie alle eingetragenen ehrenamtlichen Vereine in Emsdetten

    Förderhöhe: 400 €, jedoch maximal 50 % der förderfähigen Kosten

    Förderfähige KostenBedingungen

    Einzureichende Unterlagen/ Nachweise

    Förderfähig sind Anschaffungskosten für Photovoltaikmodule, Wechselrichter inkl. Verkabelung, Aufständerungs-bzw. Befestigungsmaterial sowie ggf. Elektroarbeiten durch ein Fachunternehmen.

    Die Verantwortung für die Mini-Photovoltaikanlage obliegt der antragstellenden Person.

    Die Bindungsfrist beträgt fünf Jahre. Die korrekte Umsetzung/Installation muss unter Beachtung der gängigen Sicherheitsaspekte erfolgen. Herstellerangaben sind zu befolgen.

    Die Installation der Mini-Photovoltaikanlage ist nur mit der Genehmigung des/der Immobilieneigentümer/in durchführbar. Möglicherweise notwendige Elektroarbeiten sind ausschließlich von einer Person/einem Betrieb mit Fachkundenachweis durchzuführen.

    Es sind eigenständig alle Erlaubnisse einzuholen und Verträge zu schließen. Bei Nichteinhaltung der Förderbedingungen ist der Förderbetrag zurückzuzahlen.

    Je Bildungseinrichtung/Verein ist nur ein Antrag möglich.

    Bildungseinrichtungen: Einverständnis des Trägers/Schulleitung.

    Vereine: Nachweis der Gemeinnützigkeit (z.B. Freistellungsbescheid).
    Angebot über die Gesamtkosten (Angebotsschreiben Unternehmen; Auszug Anzeige).

    Bestätigung der Einhaltung aller, zum Zeitpunkt der Umsetzung, gültigen gesetzlichen Vorgaben und Verpflichtungen zur Installation und Inbetriebnahme von Mini-Photovoltaikanlagen (Bestätigung im Zuge der Antragsstellung).

    Bestätigung der Förderbedingungen.

    Sämtliche Rechnungen und Zahlungsnachweise die berücksichtigt werden sollen.

    Anmeldung beim Marktstammdatenregisterder Bundesnetzagentur (MaStR).

    Fotos der installierten Anlage.

    Bestätigung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

    Die Musteranschreiben werden zurzeit aktualisiert!


    MINI-PHOTOVOLTAIKANLAGEN FÜR FINANZSCHWACHE HAUSHALTE

    Die Stadt Emsdetten verfolgt im Klimaschutz weitreichende Ziele für die Gesamtstadt. Die soziale Komponente beim Klimaschutz ist dabei nicht zu unterschätzen. Mit dem Förderbaustein 1.2 sollen daher Menschen unterstützt werden, die in finanzschwachen Haushalten leben. Durch den durch Mini-Photovoltaikanlagen erzeugten Strom können diese einen Beitrag zur Energiewende leisten und werden durch die geringeren Energiekosten entlastet.

    Antragsberechtigt sind: alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Emsdetten, die Sozialleistungen (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Hilfen zum Lebensunterhalt; Grundsicherung etc.) empfangen. 

    Förderhöhe: 400 €, jedoch maximal 90 % der förderfähigen Kosten

    Förderfähige Kosten
    Bedingungen

    Einzureichende Unterlagen/ Nachweise

    Förderfähig sind Anschaffungskosten für Photovoltaikmodule, Wechselrichter inkl. Verkabelung, Aufständerungs- bzw. Befestigungsmaterial sowie ggf. Elektroarbeiten durch ein Fachunternehmen.

    Die Verantwortung für die Mini-Photovoltaikanlage obliegt der antragstellenden Person.

    Die Bindungsfrist beträgt fünf Jahre.

    Die korrekte Umsetzung/Installation muss unter Beachtung der gängigen Sicherheitsaspekte erfolgen. Herstellerangaben sind zu befolgen.

    Die Installation der Mini-Photovoltaikanlage ist nur mit der Genehmigung des/der Immobilieneigentümer/in durchführbar.

    Möglicherweise notwendige Elektroarbeiten sind ausschließlich von einer Person/einem Betrieb mit Fachkundenachweis durchzuführen.

    Es sind eigenständig alle Erlaubnisse einzuholen und Verträge zu schließen.

    Bei Nichteinhaltung der Förderbedingungen ist der Förderbetrag zurückzuzahlen.

    Je Haushalt ist nur ein Antrag möglich.

    Angebot über die Gesamtkosten (Angebotsschreiben Unternehmen; Auszug Anzeige).

    Kopie des letzten Bescheids zum Erhalt von Sozialleistungen.

    Bestätigung der Einhaltung aller, zum Zeitpunkt der Umsetzung, gültigen gesetzlichen Vorgaben und Verpflichtungen zur Installation und Inbetriebnahme von Mini-Photovoltaikanlagen (Bestätigung im Zuge der Antragsstellung).

    Bestätigung der Förderbedingungen.

    Sämtliche Rechnungen und Zahlungsnachweise die berücksichtigt werden sollen.

    Anmeldung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR).

    Fotos der installierten Anlage.

    Bestätigung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

  • Baustein 2: Anpassung an den Klimawandel - DACHBEGRÜNUNG UND FASSADENBEGRÜNUNG 

    Es werden Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, der mit einer globalen Erwärmung aber auch Extremwetterlagen einhergeht, gefördert, weil zukünftige Schäden so weit wie möglich abgemildert oder vermieden werden sollen.

    DACHBEGRÜNUNG UND FASSADENBEGRÜNUNG 

    Dieser Baustein fördert die Anlage von Gründächern und Fassadenbegrünungen, da hierdurch ein wichtiger Beitrag zur klimaangepassten Optimierung von Gebäuden und ein Beitrag zur Verbesserung des lokalen Stadtklimas geleistet werden kann. Mit den Gründächern bzw. der Fassadenbegrünung sollen die sommerliche Hitzebelastung verringert, die Staubbindung verbessert und die Luftfeuchtigkeit erhöht werden. Das inner-städtische Klima wird sich insgesamt verbessern, wodurch die Lebensqualität in Emsdetten gesteigert und die Wohn- und Aufenthaltsqualität positiv beeinflusst wird.

    Zudem tragen Gründächer bzw. Fassadenbegrünungen auch zur Steigerung der Artenvielfalt bei. 

    Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Genossenschaften mit Wohnanschrift bzw. Sitz in Emsdetten

    Förderhöhe: Dachbegrünungen: 30 €/m², jedoch maximal 50 % der förderfähigen Kosten Fassadenbegrünungen: maximal 50 % der förderfähigen Kosten Insgesamt maximal 5.000 € Förderung pro Objekt (Adresse, Liegenschaft, Baukörper)

    Förderfähige KostenBedingungenNachweise

    Planung und Bau eines Gründaches bzw. einer boden-oder wandgebundenen Fassadenbegrünung.

    Keine Sanierung vorhandener Fassadenbegrünungen.

    Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen. Dachbegrünungen bzw. Fassadenbegrünungen, die bau-, satzungsrechtlich oder anderweitig gesetzlich vorgeschrieben sind, können nicht gefördert werden; etwaige zusätzlich zur Verpflichtung begrünte Flächen werden anteilig gefördert.

    Die Dachbegrünung ist gemäß der Dachbegrünungsrichtlinie der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.1 oder des Berufsverbands Gebäude-Grün e.V.2 zu erstellen.

    Die minimal geförderte Flächengröße beträgt 12 m².

    Bis 25,0 m² ist die Anlage einer Dachbegrünung in Eigenleistung möglich.

    Ab 25,1 m² muss ein Fachbetrieb (vgl. FN 5) oder vergleichbarer Fachbetrieb die Arbeiten ausführen.

    Die Dachbegrünung muss auf einer Asbestund PVC- freien Dachabdichtung aufgebracht werden.

    Die Substratschicht muss mind. 5 cm Aufbaudicke betragen, zusätzlich ist eine geeignete Noppenfolie zur Wasserspeicherung zu installieren.

    Mehrjährige und vorrangig heimische Pflanzen sind zu verwenden.

    Wandgebundene Fassadenbegrünungen sind nur dann förderfähig, wenn deren Bewässerung vollständig oder anteilig durch Regenwasser aus Rückhaltesystemen (Zisterne, Regensammler, Retentionsdach) erfolgt.

    Das Gründach bzw. die Fassadenbegrünung muss mindestens 10 Jahre erhalten werden.

    www.galabau-nrw.de,
    Galabau-Betrieb www.galabau-rw.de/fachbetriebssuche

    www.gebaeudegruen.info

     

    Lageplan (Flurkarte) oder eine aussagefähige Skizze, aus der hervorgeht, welche Maßnahme auf welchem Gebäudeteil durchgeführt wird oder wurde.

    Für denkmalgeschützte Gebäude ist die Zustimmung der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Emsdetten vorzulegen (Fachdienst 63 - Gebäudemanagement und Bauaufsicht).

    Rechnungen (Brutto) und Kaufverträge sowie Zahlungsnachweise (Schlussrechnung mit Angabe der förderfähigen Kosten).

    Rechnung des Fachbetriebs bei einer Dachbegrünungsmaßnahme die größer als 25,1 m² ist.

    Darstellung und Beschreibung des Schichtaufbaus.

    Pflanzliste.

    Fotos der Fläche vor der Maßnahme.

    Fotos der Fläche nach der Maßnahme.

    Bestätigung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).



    Die Musteranschreiben werden zurzeit aktualisiert!

  • Baustein 2: Anpassung an den Klimawandel - Entsiegelungsmaßnahmen

    Dieser Baustein fördert die Entsiegelung von Flächen durch das Entfernen von Pflastersteinen, Asphalt und Beton und die anschließende Begrünung dieser Flächen. Hierdurch wird das natürliche Bodenprofil mit seinen ökologischen Funktionen wiederhergestellt. Dazu gehört die Regulierung des Wasserhaushalts, Filterung des Niederschlags und die Lebensraumfunktion. Durch die Begrünung dieser Flächen und der damit einhergehenden Beschattung und Verdunstungskühlung wird das lokale Stadtklima deutlich verbessert. Der Ablauf von Starkniederschlägen wird erleichtert, somit die Kanalisation entlastet und das Prinzip der wassersensiblen Stadt (Schwammstadt) verfolgt.

    Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Genossenschaften mit Wohnanschrift bzw. Sitz in Emsdetten

    Förderhöhe: 50 €/m², jedoch maximal 50 % der förderfähigen Kosten 5.000 € als maximale Förderhöhe pro Objekt (Adresse, Liegenschaft, Baukörper)


    Förderfähige KostenBedingungenNachweise

    Maßnahmen, bei denen (teil-) versiegelte Flächen (z. B. Asphalt, Pflaster) zurückgebaut und dauerhaft begrünt werden.

    Förderfähig sind alle anfallenden Planungs-, Material- und Baukosten, die im direkten Zusammenhang mit der Entsiegelung und der Begrünung stehen; außerdem Entsorgungskosten des alten Bodenbelags.

    Teilentsiegelungen (z. B. durch Rasengittersteine) werden nicht gefördert.

    Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen. Entsiegelungen, die bau-, satzungsrechtlich oder anderweitig gesetzlich vorgeschrieben sind, können nicht gefördert werden; etwaige zusätzlich zur Verpflichtung entsiegelte Flächen werden anteilig gefördert.

    Minimal geförderte Flächengröße 10 m² (zusammenhängende Flächen).

    Mehrjährige und vorrangig heimische und insektenfreundliche Pflanzen; im Endzustand flächendeckend. Kein Rasen. Soweit möglich Gehölzpflanzungen.

    Dauerhafte Entsiegelung (mindestens 10 Jahre).

    Lageplan (Flurkarte) oder eine aussagefähige Skizze, aus der hervorgeht, welche Maßnahme auf welcher Fläche durchgeführt wird oder wurde.

    Fotos der Fläche vor der Maßnahme.

    Fotos der Fläche nach der Maßnahme.

    Rechnungen (Brutto) und Kaufverträge sowie Zahlungsnachweise (Schlussrechnung mit Angabe der förderfähigen Kosten).

    Pflanzliste.

    Bestätigung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

    Die Musteranschreiben werden zurzeit aktualisiert!

Ablaufschema: Von der Erstanfrage über den Antrag bis zur Genehmigung