umwelt

Rücksicht – Mensch und Natur im Einklang

Gerade in der aktuellen Brutzeit ist es wichtig, dass Vögel nicht durch freilaufende Hunde aufgeschreckt werden. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass die Vögel ihre Nester aufgeben. Zusätzlich sollten Mensch und Hund die befestigten Wege nicht verlassen.

In der Vergangenheit ist es vermehrt zu Verstößen gegen die Anleinpflicht gekommen: Freilaufende Hunde haben Wildtiere in Naturschutzgebieten wie beispielsweise die seltenen und streng geschützten Brachvögel und Kiebitze gestört oder sogar gejagt, was insbesondere während der Brut- und Setzzeit fatale Folgen nach sich ziehen kann. Jungtiere sind leichte Beute und können durch die Vertreibung oder Tötung der Elterntiere nicht überleben. Bei vielen selteneren Arten ist die Fluchtdistanz sehr gering, sodass schon wenige vergleichsweise harmlose Störungen durch freilaufende Hunde ausreichen, um eine erfolgreiche Brut und Jungenaufzucht zu verhindern.

Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete sind insbesondere für die Erhaltung der biologischen Vielfalt wichtig. Sie bieten Lebensraum für eine Vielzahl von seltenen und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten. Zum Schutz der Tiere ist die Einhaltung der Anleinpflicht zwingend notwendig.

In Emsdetten gibt es insgesamt fünf Naturschutzgebiete: Emsaue, Emsdettener Venn, Wiesen am Max-Clemens-Kanal, Mesumer Mark und das Sinninger Veen. Die ausgewiesenen Naturschutzgebiete sind nicht nur von regionaler Bedeutung, sondern auch überregional beispielsweise für die Biotopvernetzung von großer Wichtigkeit.

Städtische Hundewiesen

Ausreichend Platz zum Austoben finden kleine und große Fellnasen auf den Hundewiesen an der Gustav-Wayss-Straße.