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Freie Sicht für Verkehrsteilnehmende – Rückschnitt von Grün an öffentlichen Verkehrsflächen

Die Stadt Emsdetten weist darauf hin, dass auch private Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet sind, das eigene Grün an öffentlichen Flächen zurückzuschneiden, damit es nicht in den öffentlichen Bereich hineinragt und somit Gefährdungen vermieden werden.

Die Sicherheit im Straßenverkehr hat oberste Priorität. Daher ist ein Rückschnitt auch während der Brutzeit nicht nur erforderlich, sondern im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auch ausdrücklich vom Gesetz vorgesehen. Im Vorfeld wird natürlich dennoch kontrolliert, ob sich beispielsweise brütende Vögel in dem betroffenen Grün befinden. Sollte dies der Fall sein, wird im Einzelfall geprüft, ob der Rückschnitt auch noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann.