Denkmalschutz und Denkmalpflege

Denkmalschutz und Denkmalpflege 

Die Stadt Emsdetten hat eine interessante und wechselvolle geschichtliche Entwicklung aufzuweisen. Das Erfahrbarmachen und Verdeutlichen der gesellschaftlichen, kulturellen, gewerblich-industriellen und baugeschichtlichen Entwicklung der ehemaligen Wannenmacherstadt zu einem modernen Mittelzentrum im Herzen des Münsterlandes ist ein wichtiger Bestandteil des historischen Selbstverständnisses der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Die Erhaltung und sinnvolle Nutzung von Denkmälern, die die Siedlungs- und Stadtgeschichte und die historischen Arbeits- und Produktionsverhältnisse widerspiegeln und vor Augen führen, ist erklärtes Ziel und Aufgabe der Stadt.

Grundsätzlich wird bei Denkmälern nach Baudenkmälern, Bodendenkmälern, beweglichen Denkmälern und Denkmalbereichen unterschieden. Als "Untere Denkmalbehörde" im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW betreut die Stadt Emsdetten alle eingetragenen Denkmäler innerhalb des Stadtgebietes. Sie betreibt die Unterschutzstellung denkmalwerter Objekte gemeinsam mit der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen und hat sich zum Ziel gesetzt, die Eigentümer von Denkmälern umfassend zu beraten und zu unterstützen. Die Aufgaben werden im Team der Bauaufsicht wahrgenommen.



Insgesamt sind zurzeit 65 Denkmäler in die Denkmalliste eingetragen:

Auch die St. Pankratius-Kirche steht unter Denkmalschutz

Erhalt und Nutzung

Die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, das Denkmal zu schützen, zu pflegen und sinnvoll zu nutzen, soweit ihnen das wirtschaftlich zumutbar ist. Das Beseitigen, Verändern oder Verbringen von Denkmälern und die Errichtung von baulichen Anlagen in der Umgebung von Denkmälern ist erlaubnispflichtig. Dies gilt auch für die Änderung der Nutzung eines Denkmales. Eine denkmalrechtliche Genehmigung wird, wenn für die durchzuführende Baumaßnahme auch eine Baugenehmigung erforderlich ist, im Rahmen der Baugenehmigung erteilt. Handelt es sich jedoch um eine baugenehmigungsfreie Baumaßnahme, ist eine denkmalrechtliche Genehmigung gesondert zu beantragen.

Die Stadt Emsdetten erteilt die denkmalrechtliche Erlaubnis nach vorheriger Benehmensherstellung mit dem LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen mit Sitz in Münster. Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt.

Erlaubnispflichtig nach dem Denkmalrecht sind alle

  • äußeren baulichen Maßnahmen (beispielsweise Neuanstrich, Neuverputz, Dacheindeckung, Abbruch, Erweiterungen)
  • inneren baulichen Maßnahmen (beispielsweise Grundrissänderungen, Veränderung schützenswerter Böden, Decken und Türen, Änderung haustechnischer Anlagen, Nutzungsänderungen)
  • Veränderungen in der Umgebung des Denkmals (beispielsweise Einfriedungen oder bauliche Veränderungen auf benachbarten Grundstücken, sofern sie das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigen)

Eigentümerwechsel und Standortveränderung

Wird ein Denkmal veräußert, so haben der frühere oder der neue Eigentümer den Eigentumswechsel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der Unteren Denkmalbehörde anzuzeigen. Wird ein bewegliches Denkmal an einen anderen Ort verbracht, so hat der Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte dies der Unteren Denkmalbehörde innerhalb eines Monats anzuzeigen.


Folgendes Formular können Sie nutzen:

Zuschussmöglichkeiten

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt jährlich finanzielle Mittel zur Verfügung. Der Antrag der Denkmalförderung des Landes ist bis zum 01. Oktober eines Jahres, in zweifacher Ausfertigung, bei der Unteren Denkmalbehörde einzureichen, um im darauffolgenden Jahr Fördermittel erhalten zu können. 

Folgende Voraussetzungen sind für die Förderung einer Maßnahme zu beachten:

  • Das Denkmal muss in die Denkmalliste der Stadt Emsdetten eingetragen sein
  • Die Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein
  • Es muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde für die beantragte Fördermaßnahme vorliegen


Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bezirksregierung Münster im Download-Bereich.

Steuervergünstigungen

Das Steuerrecht bietet mehrere Möglichkeiten, die Steuerschuld aufgrund von Aufwendungen für Denkmäler zu mindern. Voraussetzung hierfür ist die Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis für die durchgeführte Maßnahme vor Beginn der Arbeiten. Die Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde für die Erlangung von Steuervergünstigungen bescheinigt, dass das Gebäude nach dem Denkmalschutzgesetz NRW ein Baudenkmal ist und dass die Herstellungskosten/Erhaltungsaufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal und/oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind.

Zur Erlangung dieser Bescheinigung fertigen Sie bitte eine Übersicht aller Rechnungen und reichen die Originalbelege mit dieser Übersicht sowie mit einem Antrag bei der Stadt Emsdetten als Untere Denkmalbehörde ein. Die Rechnungen erhalten Sie mit der Bescheinigung für das Finanzamt zurück. Die Anträge finden Sie als Anlage im hinteren Teil der Broschüre des NRW-Finanzministeriums.


Broschüre des Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen:


Denkmalplakette und Rechtsgrundlage

Als Anerkennung für die im allgemeinen Interesse übernommenen Verpflichtungen verleiht das Land Nordrhein-Westfalen dem Eigentümer eines Denkmals eine Denkmalplakette nebst Urkunde. Die Denkmalplakette des Landes nebst Urkunde wird von der zuständigen Gemeinde dem Denkmaleigentümer in angemessener Form mit der Bitte überreicht, sie sichtbar am Denkmal anzubringen.

Rechtsgrundlage ist das Denkmalschutzgesetz für das Land NRW (DSchG NRW).

Die Denkmalplakette

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