Pflegekinderdienst

Pflegekinderdienst Emsdetten

Wie wird man Pflegefamilie?

Ausbildung von zukünftigen Pflegeeltern:

Der Pflegekinderdienst Emsdetten bildet Paare und Einzelpersonen aus, die auf Dauer ein Pflegekind bei sich zuhause aufnehmen möchten.

Hierfür müssen die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes Sie gut kennenlernen, um einschätzen zu können, ob Sie als Pflegeeltern geeignet sind, und welches Kind dann zu Ihnen passen würde.

Hierfür werden einerseits mehrere Intensivgespräche mit Ihnen geführt, die sich mit Ihrer Biographie und Ihrer ganz persönlichen Situation beschäftigen, andererseits setzt dies die Teilnahme an einer Gruppenarbeit voraus.

Diese geht über mehrere Einheiten und wird von den Pflegekinderdiensten der Städte Emsdetten, Greven und Rheine, sowie der Adoptionsvermittlungsstelle des Kreises Steinfurt gemeinsam durchgeführt.

Termine hierfür erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Zudem werden weitere Voraussetzungen überprüft:

  • Lebensform

    Pflegepersonen können Paare in allen denkbaren Konstellationen und Einzelpersonen sein.
    Religiöser, politischer oder weltanschaulicher Extremismus sind ein Ausschlusskriterium. 

  • Familienkonstellation

    Bei der Überprüfung werden die Bedürfnisse aller im Haushalt lebenden Personen berücksichtigt, insbesondere bereits in der Familie lebende weitere Kinder.

  • Altersgrenzen

    Es gibt keine starren Altersgrenzen zur Aufnahme eines Pflegekindes. Allerdings sollte der Altersabstand zwischen Pflegeeltern und dem Kind in etwa einem realistischen Eltern-Kind-Abstand angepasst sein.

  • Wohnverhältnisse

    Die Wohnverhältnisse müssen auf Dauer so gestaltet sein, dass ein Pflegekind altersentsprechenden Rückzugsraum erhält.

  • Gesundheit

    Die zukünftigen Pflegeeltern müssen im Hinblick auf ihre Gesundheit physisch und psychisch in der Lage sein, sich bis zum Erwachsenenalter des Pflegekindes um dieses in allen Belangen gut zu kümmern.
    Es muss zwingend ein Gesundheitsattest vorgelegt werden, bevor ein Pflegekind vermittelt werden kann.

  • Erweitertes Führungszeugnis

    Sollten Vorstrafen vorliegen, die etwa wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Besitz und Verbreitung von kinder- und jugendpornographischen Schriften, Kindesmisshandlung oder Gewaltverbrechen betreffen, sind zwingend ein Ausschlusskriterium.

Keine Mitarbeitende gefunden.
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Aufgaben des Pflegekinderdienstes

Vermittlung von Pflegekindern

Der Pflegekinderdienst vermittelt Pflegekinder in Dauerpflegefamilien. Es werden stets die passenden Familien für das jeweilige Kind gesucht. Hierbei werden die persönlichen Erfahrungen der Pflegekinder, ihre Besonderheiten und vor allem ihre Bedürfnisse in den Vordergrund gestellt.

Beratung und Hilfeplanung

Eine Pflegefamilie hat ein Recht auf Beratung und Begleitung bei allen Fragen rund um das Pflegekind.

Gleichzeitig stellt eine Pflegefamilie eine Jugendhilfemaßnahme dar, was bedeutet, dass die Pflegeeltern dauerhaft bereit sein müssen, mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten.

1-2x jährlich findet ein sog. Hilfeplangespräch statt. Hier besprechen alle Beteiligten, wie es dem Pflegekind geht, was es braucht und welche Ziele für die nächste Zukunft anstehen.

Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie

Ein Pflegekind soll auf Dauer bei seinen Pflegeeltern groß werden. Rechtlich bleibt es aber (anders als bei einer Adoption) das Kind seiner leiblichen Eltern. Diese erhalten auch weiterhin Informationen, und in manchen Fällen gibt es auch Besuchskontakte zwischen dem Pflegekind und seinen leiblichen Eltern.

Diese finden auf neutralem Boden statt und werden stets von einer pädagogischen Fachkraft begleitet.

Ebenso bringt ein Pflegekind die Erfahrungen, die es in der Herkunftsfamilie gemacht hat, mit in sein neues Zuhause. Daher ist es wichtig, dass die Pflegeeltern die Bereitschaft zeigen, sich auch inhaltlich mit der Biographie des Kindes auseinanderzusetzen, um dem Pflegekind in voller Gänze gerecht werden zu können.


Häufige Fragen

  • Wie schnell kommt ein Pflegekind?

    Nach der Überprüfung und Schulung können Pflegeeltern jederzeit angesprochen werden. Manchmal kann es jedoch einige Monate bis zur Vermittlung eines Kindes dauern.

    Sobald ein Kind vermittelt werden soll, beginnt die Anbahnungsphase. Wie lange diese Phase andauert, ist in jedem Fall individuell und richtet sich nach den Bedarfen des Kindes. 

  • Wird uns das Pflegekind wieder verlassen?

    Die Perspektive des Kindes wird vor der Vermittlung in die Pflegefamilie abschließend geklärt, darum ist der Verbleib auf Dauer geplant und zu erwarten.

  • Welche Unterstützung bekommen wir?

    • Schulung als Vorbereitung
    • Beratung und Begleitung
    • Fortbildungen (freiwillig)
    • Supervision (freiwillig und nach Bedarf)
    • Sicherstellung des Kindesunterhalts (Pflegegeld)
    • Kindergeld
    • steuerliche Vorteile
    • Altersvorsorgebeiträge
    • Unfallversicherung für Sie
    • einmalige Beihilfen für besondere Anschaffungen
    • Übernahme von Kitabeiträgen
  • Welcher Kontakt besteht zur leiblichen Familie?

    Es gibt in der Regel weiterhin Kontakt zu der Herkunftsfamilie. Diese werden durch die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes begleitet und finden an einem neutralen Ort statt.

  • Was ist der Unterschied zu Adoptivkindern?

    Als Pflegeeltern haben sie einen anderen rechtlichen Status. Sie werden nicht unterhaltspflichtig für das Kind und sind zu einer Zusammenarbeit mit dem Jugendamt verpflichtet.

  • Wie sind Pflegekinder versichert?

    Das Jugendamt zahlt eine pauschale Haftpflichtversicherung für Pflegekinder. Die Krankenversicherung wird in der Regel über die Pflegeeltern oder über die leiblichen Eltern vorgenommen.

  • Was bedeutet das finanziell?

    Der Lebensunterhalt des Kindes wird über das Jugendamt gesichert. 

Michaela Reinermann und Tatjana Krane sind Ihre Ansprechpersonen im Pflegekinderdienst.