Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplanung im Rahmen der 4. Runde

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Durch ein Urteil des EuGH sind Lärmaktionspläne dort aufzustellen, wo auch Lärmkarten erstellt wurden. Das heißt, ab der 4. Runde der Lärmaktionsplanung werden in Deutschland überall dort, wo Lärm kartiert ist, auch Lärmaktionspläne aufgestellt. Dadurch ist auch die Stadt Emsdetten verpflichtet, eine Lärmaktionsplanung durchzuführen. Die vierte Runde muss bis Juli 2024 abgeschlossen sein. Der Lärmaktionsplan ist dann über die Website der Stadt zu veröffentlichen. Der Lärmaktionsplan der Stadt Emsdetten wurde am 04. Juli 2024 im Rat der Stadt Emsdetten beschlossen. Sie können ihn hier einsehen:

Lärmaktionsplanung – Was ist das?

Doch was ist eine ‚Lärmaktionsplanung‘ überhaupt? Behörden sind verpflichtet, sogenannte Lärmaktionspläne (kurz: LAP) zu erstellen, in denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen oder in Ballungsräumen untersucht und durch entsprechende Maßnahmen geregelt bzw. gemindert werden sollen. Was genau ein Lärmaktionsplan enthalten muss, ist ebenfalls durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie vorgegeben. Die Grundlage für den LAP ist eine einheitliche Lärmkartierung, die in NRW durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) für alle relevanten Hauptverkehrsstraßen erstellt wurde. 


Wie erfolgte die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger?

In der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung gab es die Möglichkeit, bereits zu Beginn des Prozesses auf einer Online-Karte Hinweise zur Lärmsituation für die weitere Begutachtung und Maßnahmenentwicklung zu verorten.

Die Hinweise wurden ausgewertet und sind in die Erarbeitung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes der Stadt Emsdetten eingeflossen. Dieser enthält auch eine Auswertung der ersten Beteiligungsphase. Mit Offenlage des Entwurfs erfolgte die zweite Beteiligungsphase der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange. Die Offenlage und damit die Möglichkeit zur Stellungnahme endete am 19.01.2024.



Wie geht es danach weiter?

Mit Beschluss des Lärmaktionsplans im Rat der Stadt am 04. Juli 2024 wurde auch die weitergehende Prüfung und Abstimmung der vorgeschlagenen Maßnahmenempfehlungen für die besonders betroffenen Bereiche für das Jahr 2025 beschlossen. Welche die besonders betroffenen Bereiche sind können Sie hier einsehen.